Die Vermietung von Räumlichkeiten ist für viele Kulturvereine ein wichtiger Finanzierungsbaustein – steuerlich jedoch kein Selbstläufer. Wann gilt sie noch als zulässige Vermögensverwaltung, wann wird sie zur begünstigungsschädlichen (gewerblichen) Tätigkeit? Der Beitrag gibt einen praxisnahen Überblick zu Abgrenzungsfragen, Umsatz- und Körperschaftsteuer – und zeigt, worauf Vereine achten sollten, um ihre Gemeinnützigkeit abzusichern.
Die freie Kulturszene in der Steiermark und Kärnten/Koroška steht vor großen Herausforderungen: soziale Absicherung, Planungssicherheit, Generationenübergabe, Mobilität und die Balance zwischen Ehrenamt und Professionalisierung sind nur einige der Themen, die Initiativen im ländlichen Raum bewegen. Fahrt #4 des Kulturtunnel-Projekts lädt am 27. Mai 2026 im Theaterzentrum Deutschlandsberg zum Austausch ein – mit Fokus auf unterschiedlichen Lösungsansätzen, Vernetzung und der Stärkung von Kultur als Standortfaktor.
Ein Patchwork-teppich mit einem ausgefransten Loch in der Mitte Die Finanzierung freier Kulturarbeit ist ein Flickwerk. Öffentliche Zuschüsse, so es welche gibt, müssen kleinteilig von unterschiedlichsten Stellen zusammengetragen werden, bis die Finanzierung steht – quer über Gebietskörperschaften und Ressorts hinweg. Damit besteht angesichts drohender Budgetkürzungen eine massive Gefahr: Denn, wenn jede Stelle nur auf die eigene Förderung schaut und „eh nur ein bisschen“ kürzt, kann aus einem kleinen Einschnitt schnell eine existenzieller werden. Umso dringender braucht es jetzt Budgetentscheidungen mit Weitsicht und Verantwortung über die eigene Zuständigkeit hinaus.
Der Förderstopp wurde zwar am 5. März aufgehoben, doch die strukturellen Probleme der Kulturförderung beim Land Steiermark bestehen fort. Budgetkürzungen, eine neue Förderrichtlinie und die geplante Abschaffung der ORF-Landesabgabe setzen die vielfältige steirische Kulturlandschaft weiter unter Druck. Ein Überblick zur aktuellen Lage.
Diskriminierung im Kulturbereich Was gilt rechtlich bei Diskriminierung und Belästigung in der Arbeitswelt – und was bedeutet das für kleine Kulturvereine und Initiativen konkret? Was umfasst das Gleichbehandlungsgesetz? Im Webinar am 15. April 2026 um 15:30 mit Nina Kren von der Gleichbehandlungsanwaltschaft geht es um rechtliche Grundlagen, Handlungspflichten im Anlassfall und die Frage, welche Beschwerdewege in kleinen Strukturen tatsächlich zur Verfügung stehen.
Soziokulturelle Arbeit ist kein nettes Extra, sondern grundlegende zivilgesellschaftliche Infrastruktur. Gerade in krisenhaften Zeiten ist sie wichtiger denn je. Dafür braucht es verlässliche Rahmenbedingungen, die die Realität von Kulturarbeit verstehen und stützen – anstatt sie durch immer mehr Auflagen, kürzere und unsichere Förderzyklen sowie steigenden finanziellen Druck zu erschweren. Ein Manifest soziokultureller Zentren, mit Beteiligung und Impulsen von europaweit über 100 Initiativen.
Symbolbild: Protestkundgebung bei der eine Person ein Schild mit der Aufschrift "Act Not" hochhält Kunst ist Arbeit, Kultur ist Arbeit. Arbeit bedeutet Einkommen und soziale Absicherung. Nicht, wenn es nach dem Willen der jetzigen Regierung um die Absicherung künstlerischer Tätigkeiten und Kulturarbeit geht. Das seit 1.1.2026 geltende Zuverdienstverbot zu AMS-Geldleistungen verhindert entweder die soziale Absicherung oder das Einkommen. Über 1300 Künstler*innen und 138 Kulturinstitutionen und -verbände verlangen daher, das Zuverdienstverbot aufzuheben. Sie sagen Nein zu einer armutsfördernden Maßnahme, die ganz besonders Frauen trifft.
IG Kultur Steiermark macht Pause bis 7. April.
Anknüpfend an das Webinar zum Jahresabschluss vertiefen wir am 9. April Fragen rund um die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung von Kulturvereinen anhand konkreter Praxisbeispiele. Eigene anonymisierte Beispiele können eingebracht und gemeinsam analysiert werden – für mehr Sicherheit in der Umsetzung und eine tragfähige Buchführung im Vereinsalltag.
Wenn ein Kulturverein die Arbeit einstellt drängt sich auch die Frage auf, was mit den Archivalien und Dokumentationen geschieht. Aber was sollte überhaupt aufgehoben werden, und wen interessiert es?
Buffet beim Konzert, Getränke beim Vereinsabend oder Kuchenverkauf bei Veranstaltungen: Kleinstgastronomie gehört in vielen Kulturvereinen zum Alltag. Steuerlich ist sie jedoch heikel, da gastronomische Tätigkeiten grundsätzlich als begünstigungsschädlicher Betrieb gelten können. Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei einfachen Angeboten im Rahmen von Kulturveranstaltungen oder bei kleinen Vereinsfesten – sehen die Vereinsrichtlinien jedoch Ausnahmen vor. Ausgabe 3 der Reihe „Aus der Beratungspraxis“ zu steuerrechtlichen Fragen.
In Kooperation mit dem Referat Kunst, kulturelles Erbe und Volkskultur halten wir am Dienstag, 10. März, 13-15 Uhr online ein Webinar ab, bei dem wir alle Details zur neuen Kultur- und Kunstförderungsrichtlinie besprechen werden.