Förderungen

Bis dato (inkl. Regierungsbeschluss 12. März 2015) wurden für Förderungen nach dem Kunst- und Kulturförderungsgesetz 8,5 Mio Euro vergeben (6,5 Mio Euro für mehrjährige Fördervereinbarungen, 2.072.290 Mio Euro für Projekt-förderungen). Fehlen also noch ca. 1,5 Mio Euro, die angeblich heuer noch für die Förderungen nach dem Kunst- und Kulturförderungsgesetz zur Verfügung stehen.
Förderungen Chaos Steiermark Wie wir wissen, führt kein Weg zur Kulturförderung an den zwei Bestandteilen des Vergabeprozesses vorbei: der Antragstellung und der Abrechnung der Subventionen. Im Zuge ersterer muss es den Kulturschaffenden und KünstlerInnen gelingen, ihre Projekte und Jahresvorhaben inhaltlich und budgetär nachvollziehbar darzustellen und mittels Förderantrag um Subventionen anzusuchen. Meistens eineinhalb Jahre später kommt es zum zweiten Punkt, die gewährten Subventionen werden ordnungsgemäß abgerechnet und dem/ der FördergeberIn vorgelegt.