Förderungen

Nächste Einreichfrist: 31. Jänner 2019 | Das „Mobility First!“ Programm der Asia-Europe Foundation vergibt Reisekostenzuschüsse an Kunst- und Kulturschaffende sowie an Kulturorganisationen für den internationalen Kulturaustausch zwischen Europa und Asien.
Einreichfrist: 15. Dezember 2018 | Wie arbeiten Kulturzentren außerhalb Österreichs? „Bridging European Cultural Centres“, kurz BECC, ermöglicht jungen KulturarbeiterInnen ein mindestens einwöchiges Job-Shadowing in einer anderen europäischen Kultureinrichtung, begleitet von einem Austausch-, Schulungs- und Mentoringprogramm.
Einreichungen: nicht mehr möglich| Das „Supporting Travel for Engaged Partnerships“ Programm der European Cultural Foundation, kurz STEP genannt, vergibt laufend Reisekostenschüsse für die Vorbereitung einer internationalen Kooperation im Kulturbereich.
Das BKA schreibt fünf Auslandsstipendien für KulturmanagerInnen zur Erweiterung der Kompetenzen und Handlungsspielräume durch Weiterbildung in einer ausländischen Kulturinitiative aus. Einreichfrist ist der 31. März 2017.
Bis dato (inkl. Regierungsbeschluss 12. März 2015) wurden für Förderungen nach dem Kunst- und Kulturförderungsgesetz 8,5 Mio Euro vergeben (6,5 Mio Euro für mehrjährige Fördervereinbarungen, 2.072.290 Mio Euro für Projekt-förderungen). Fehlen also noch ca. 1,5 Mio Euro, die angeblich heuer noch für die Förderungen nach dem Kunst- und Kulturförderungsgesetz zur Verfügung stehen.
Förderungen Chaos Steiermark Wie wir wissen, führt kein Weg zur Kulturförderung an den zwei Bestandteilen des Vergabeprozesses vorbei: der Antragstellung und der Abrechnung der Subventionen. Im Zuge ersterer muss es den Kulturschaffenden und KünstlerInnen gelingen, ihre Projekte und Jahresvorhaben inhaltlich und budgetär nachvollziehbar darzustellen und mittels Förderantrag um Subventionen anzusuchen. Meistens eineinhalb Jahre später kommt es zum zweiten Punkt, die gewährten Subventionen werden ordnungsgemäß abgerechnet und dem/ der FördergeberIn vorgelegt.