Ein sehr interessanter und unbedingt lesenswerter Artikel über die letzten viereinhalb Jahre steirische Reformpartnerschaft war gestern im Falter zu finden.
Kulturlandesrat Buchmann hat gestern der Presse mitgeteilt, dass die Kulturservicegesellschaft (KSG) mit 31. März 2015 aufgelöst wird.
Bis dato (inkl. Regierungsbeschluss 12. März 2015) wurden für Förderungen nach dem Kunst- und Kulturförderungsgesetz 8,5 Mio Euro vergeben (6,5 Mio Euro für mehrjährige Fördervereinbarungen, 2.072.290 Mio Euro für Projekt-förderungen). Fehlen also noch ca. 1,5 Mio Euro, die angeblich heuer noch für die Förderungen nach dem Kunst- und Kulturförderungsgesetz zur Verfügung stehen.
Sehr geehrter Kulturlandesrat Dr. Buchmann! Wie Sie wissen, haben sich ca. 200 steirische Kulturinitiativen beim Call für die mehrjährigen Fördervereinbarungen beteiligt. Und das nicht ohne Grund: Planungssicherheit ist für Kulturinitiativen, die als Vereine und Betriebe geführt werden und somit in Arbeitgeber Position sind, von ungemeiner Wichtigkeit.
Aktuelle Einsparungen des Landes Steiermark sind eine massive Bedrohung und Existenzgefährdung für die steirischen Kulturinitiativen! Während das Gesamtbudget des Landes Steiermark steigt, sinkt das Kulturbudget weiter. Dramatische Auswirkungen vor allem auf die Projekt- und Jahresförderungen!
Dramatische Einsparungen von Seiten des Kulturressorts des Landes Steiermark im Bereich der Projekt- und Jahresförderung!
chmafu nocords ist eine der Kulturinitiativen, die die Kürzungswelle komplett überrollt hat - die Förderung des Landes Steiermark wurde 2015 auf Null gesetzt. Im steirischen Landtagswahljahr könnt ihr bereits jetzt eure Stimme abgeben!
Das war 2014 für die IG Kultur Steiermark - die Jahresdokumentation
Das Kulturbudget schrumpft, immer mehr Kulturschaffende leben unter der Armutsgrenze, während die KSG (Kulturservicegesellschaft des Landes Steiermark) mit Fördergeldern überschüttet wird und nicht genug Hände hat, um sie auszugeben!
Förderungen Chaos Steiermark Wie wir wissen, führt kein Weg zur Kulturförderung an den zwei Bestandteilen des Vergabeprozesses vorbei: der Antragstellung und der Abrechnung der Subventionen. Im Zuge ersterer muss es den Kulturschaffenden und KünstlerInnen gelingen, ihre Projekte und Jahresvorhaben inhaltlich und budgetär nachvollziehbar darzustellen und mittels Förderantrag um Subventionen anzusuchen. Meistens eineinhalb Jahre später kommt es zum zweiten Punkt, die gewährten Subventionen werden ordnungsgemäß abgerechnet und dem/ der FördergeberIn vorgelegt.