copyright

Im Filmsektor bestehen Anstellungen nur kurzfristig, die frei vereinbarten oder von den Förderstellen festgelegten Honorare reichen zur materiellen Absicherung der Existenz oft nicht aus. Wer als Kameramann oder Cutterin laufend Arbeit hat, kann davon ganz passabel leben. Lange Durststrecken zwischen den Engagements sind aber die Regel.
Die IG Autorinnen Autoren begann das Jahr mit einer eurneuten Debatte um das Urheberrecht und startete die Kampagne "Kunst hat Recht". Stefan Schmitzer (Autor, Vorstand IG Kultur Steiermark) diskutierte mit Gerhard Ruiss (IG Autorinnen Autoren) über die Verwertungsgesellschaft und die "Gratiskultur im Internet".
Urheberrecht war eines der Kernthemen des österreichischen Kulturrats bei seiner Gründung im Jahr 1999, neben Künstlersozialversicherung, Steuerrecht für Kulturschaffende und Medienfragen.</p Umso verwirrender mag es für die Öffentlichkeit sein, wenn sich im Kulturrat engagierte Persönlichkeiten und Organisationen zu einem solchen Kernthema in entgegengesetzte Richtungen bewegen und auf ihren Wegen jeweils schon recht weit gekommen zu sein scheinen.</p
Jetzt rührt der Kleingärtner/die Kleingärtnerin wieder von früh bis spät seine/ihre Hände. Wir befinden uns mitten in der Hauptsaat- und Pflanzzeit. Auf den Fensterbänken der Gartenhütten werden Auberginen, Gurken, Kürbisse, Sonnenblumen, Tomaten und Melonen gezogen. Sobald die Pflänzlein kräftig genug sind, werden sie an jenen Plätzen im Kleingarten gepflanzt, die ihrem Wachstum am förderlichsten sind. Die Natur der Sache bringt es aber mit sich, dass man
wie ist es möglich, dass urheber_innen den unterschied zwischen urheberrecht und leistungsschutzrecht nicht kennen?
Die ganze Krise ums Urheberrecht ist ein Symptom für die vielfachen Umbrüche im Kunstbetrieb. Es geht ums Ganze – um die Berufsidentität als Autor_in und wie sich diese bisher im Kontext der technischen Vertriebsmöglichkeiten der letzten paar hundert Jahre konstituiert hat.
Natürlich eine frustrierende Situation, wenn politische Gegner_innen plötzlich unter Einhaltung einiger Bedingungen meine Fotos benutzen könnten. Wie die Erfahrungen zeigen, ist die FPÖ aber auch nicht zimperlich bei der unerlaubten Verwendung von Material, das unter herkömmlichen Copyright Lizenzen steht.
User_in @hrstl* schickte dieser Tage einen YouTube-Screenshot über die Kanäle, der Folgendes zeigte: „Leider ist dieses Video, das Musik von UMG (Universal Music Group) enthält, in Deutschland nicht verfügbar. Die GEMA hat die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt.“ Pikanterweise ist es das „Protestvideo“ von @kunsthatrecht namens Musik hat Recht.
Die Urheber fordern nun seit Jahrzehnten die Abschaffung der cessio legis, auch mit dem Argument, dass nur so ein Verhandeln auf Augenhöhe mit den Produzenten möglich wird. Durch die Entscheidung des EuGH scheinen sie diesem Ziel einen Schritt näher.
Urheberrecht ist eine hoch komplexe und abstrakte Angelegenheit. Schon der Werkbegriff des Immaterialgüterrechts ist angewandte Metaphysik: Ein Werk ist nicht fassbar, es ist reiner Geist. In seinen Manifestationen wird das Werk zur Aufführung, Vervielfältigung oder Zurverfügungstellung.
Das Kernproblem ist, dass das bestehende Urheberrecht mit den zentralen Kulturtechniken der digitalen Revolution inkompatibel ist: dem Teilen (sharing) und Transformieren (remixing) von Inhalten. Wikipedia, Facebook und YouTube funktionieren alle nur deshalb, weil Nutzerinnen und Nutzer dort Inhalte mit anderen teilen.
Viele Kulturschaffende und Kulturinteressierte sind sich darin einig, dass die Maßnahmen des souveränen Staates Österreich nicht angemessen sind, da sie zu einer ständig prekären ökonomischen Situation von Kulturschaffenden führen. Und einige von ihnen meinen nun, dass sie den Königsweg zur nachhaltigen Verbesserung dieser Situation gefunden haben, nämlich die konsequente Durchsetzung des Urheberrechts.