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Webinar-Nachlese: Schutzschirm für Veranstaltungen

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Seit 18. Jänner ist eine Antragstellung beim "Schutzschirm für Veranstaltungen" möglich. Das Instrument soll sicherstellen, dass Veranstaltende durch corona-bedingte Einschränkungen oder Absagen nicht in finanzielle Probleme schlittern. Beim Webinar am 9. Februar stellen wir die Eckdaten des Förderinstruments vor und legen einen Fokus auf die Frage, ob und wie gemeinnützige Kulturvereine die Förderbedingungen erfüllen können. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.
Im Dezember wurde von der Bundesregierung ein mit 300 Mio € dotierter Veranstaltungsschutzschirm angekündigt. Er soll es ermöglichen, dass Veranstalter*innen aufgrund von coronabedingten kurzfristigen Absagen nicht in finanzielle Probleme schlittern. Seit 18. Jänner ist eine Antragstellung möglich. Unsere Kollegen von der KUPF OÖ haben die Richtlinien unter die Lupe genommen und zeigen auf, wem der Veranstaltungsschirm hilft und wem nicht.
Die Regierung kündigt einen "Schutzschirm für Veranstaltungen" an, der coronabedingte Ausfälle zum Teil kompensieren soll. Dotiert ist dieses Instrument mit 300 Millionen Euro, Start vermutlich im November. Unklar ist, wer diese Unterstützung in Anspruch nehmen kann. So wie die Rechtsgrundlage formuliert ist, wird dieses Instrument nur Unternehmen offen stehen. Wir appellieren eindringlich, dieses wichtige Instrument auch gemeinnützigen Rechtsträgern zugänglich zu machen!