Schutzschirm mit Löchern?

Die Regierung kündigt einen "Schutzschirm für Veranstaltungen" an, der coronabedingte Ausfälle zum Teil kompensieren soll. Dotiert ist dieses Instrument mit 300 Millionen Euro, Start vermutlich im November. Unklar ist, wer diese Unterstützung in Anspruch nehmen kann. So wie die Rechtsgrundlage formuliert ist, wird dieses Instrument nur Unternehmen offen stehen. Wir appellieren eindringlich, dieses wichtige Instrument auch gemeinnützigen Rechtsträgern zugänglich zu machen!

Offener Brief an die Bundesregierung und Abgeordneten zum Nationalrat
 


Sehr geehrter Herr Vizekanzler Kogler, 
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Köstinger,
Sehr geehrter Herr Bundesminister Blümel,
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Mayer! 


Soeben wurde im Rahmen einer Pressekonferenz ein Schutzschirm für den Veranstaltungsbereich vorgestellt. Wir begrüßen diese  Maßnahme, die auch für den Kulturbereich trotz unsicherer pandemischer Entwicklung eine gewisse Planungsperspektive ermöglicht – und damit sowohl allen in Kunst und Kultur Tätigen als auch der Bevölkerung, die weiterhin ein Kulturangebot nutzen kann, zu Gute kommt bzw. kommen könnte. Als Rechtsgrundlage für das Instrument wird das KMU-Fördergesetz abgeändert:


„Eine weitere Aufgabe des Bundes ist es, die durch die COVID-19-Krisensituation zum Erliegen gekommene Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Kongressen - unabhängig von der Unternehmensgröße des Veranstalters - wieder zu ermöglichen." 


Allerdings sind bisher alle auf Basis des KMU-Fördergesetzes geschaffenen Corona-Fonds nur Unternehmen zugänglich, nicht jedoch gemeinnützigen Trägerorganisationen. Damit steht zu befürchten, dass auch diese Maßnahme ausschließlich Unternehmen zur Verfügung stehen wird und weite Teile der Kunst-, Kultur- und Veranstaltungsbereichs ausgeschlossen sind. Gerade in der freien Kulturszene ist die typische Rechtsform nicht ein Unternehmen, sondern eine gemeinnützige Trägerorganisation, etwa ein gemeinnütziger Verein. Auch diese organisieren Veranstaltungen, engagieren Mitarbeiter*innen, beauftragen Dienstleister*innen, vergeben Aufträge etc. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil des vielfältigen Kunst-, Kultur- und Veranstaltungslebens in Österreich. 
 

Wir appellieren eindringlich an Sie, dieses wichtige Instrument auch gemeinnützigen Rechtsträgern zugänglich zu machen! 
 

Es kann nicht sein, dass die Rechtsform des Veranstalters / der Veranstalterin ausschlaggebend dafür ist, ob Aktivitäten planbar sind oder nicht, ob Arbeitsplätze gesichert werden oder nicht, ob Aufträge vergeben werden können oder nicht. Eine mögliche Verlängerung des NPO-Fonds ist kein Ersatz für diesen Ausfallfonds. Der NPO-Fonds zielt darauf ab, das Überleben der Strukturen zu sichern, der Ausfallfonds darauf, ein Kulturangebot weiterhin planen und durchführen zu können, ohne Risiko des finanziellen Ruins bei coronabedingt erforderlichen Absagen oder Adaptionen. 

Darüber hinaus empfehlen wir dringend, besonderes Augenmerk auf Kleinstveranstaltungen zu legen und die Schwellenwerte entsprechend niedrig anzusetzen – dies ist unabdingbar, um weiterhin sowohl Diversität im Veranstaltungsangebot als auch den Erhalt kleinteiliger, dezentraler Strukturen in Kunst und Kultur zu sichern. Ebenso sind die Lehren aus den vergangenen Monaten zu ziehen: Es muss sichergestellt sein, dass auch Honorare an Künstler*innen durch dieses Instrument abgedeckt sind und nicht durch „Höhere Gewalt“-Klauseln in den Verträgen erneut zum Kernproblem werden, das Künstler*innen bei Absagen leer ausgehen lässt.  


Wir ersuchen Sie, uns als Vertreter*innen der Betroffenen einzubinden.
Gerne bringen wir unsere Erfahrung aus unserer tagtäglichen Arbeit ein.
 

 

 

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