Vereinsrecht

Vereinsrecht

Das Vereinsrecht regelt eingetragene Vereine. Ein Verein ist ein Zusammenschluss von Personen mit gemeinsamen, ideellen Zielen. Mindestanzahl sind zwei Personen. Der Verein darf nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Mitgliederversammlungen, Vorstandswahlen, Auflösung, etc. unterliegt speziellen Regelungen. 

 

 

Steuerliche Verbesserungen für gemeinnützige Vereine

Sie können den Inhalt nicht sehen, weil Sie kein IG Kultur Mitglied sind.

Bitte melden Sie sich hier an oder registrieren Sie sich hier als Mitglied. Hier die Vorzüge einer Mitlgiedschaft.