Arbeitsrecht im Kunst und Kulturbereich

Arbeitsrecht Kunst Kultur

Alles um das Arbeitsrecht: Dienstverhältnisse und Sozialversicherung, Honorar- und Gehaltstabellen, Lehrlingsausbildung, Ehrenamt, Praktikum und Abfertigungsregelung

Ein Verein kann Dienstnehmer_innen mit einem Arbeitsvertrag anstellen, freie Dienstnehmer_innen mit einem freien Dienstvertrag beschäftigen, Auftragnehmer_innen mit einem Werkvertrag mit der Herstellung von Werken beauftragen oder aber auch Praktikant_innen beschäftigen. Welche Bestimmungen sieht das Arbeitsrecht für die jeweiligen Beschäftigungsformen vor, damit auch die richtige gewählt werden kann? Hier findet ihr genauere Infos. 

 

 

Neue Informationen aus AMS und SVA

Im folgenden haben wir zweierlei Informationen zu ganz unterschiedlichen Themen zusammengestellt, schlicht weil beide zum gleichen Zeitpunkt veröffentlichungsreif sind. Im Überblick:


(a)
AMS Beratung in der SVA Wien
Pilotprojekt noch bis Ende Dezember
Online: http://kulturrat.at/agenda/ams/infoAMS/online/amssva

(b)
Tantiemenspezialfall: Tantiemen aus unselbstständigen Beschäftigungen
Kompakte Informationen aus der SVA
Online: http://kulturrat.at/agenda/ams/infoAMS/online/tantiemen

Überblick Informationen zum Thema Selbstständig | Unselbstständig | Erwerbslos
http://kulturrat.at/agenda/ams/infoAMS


(a)
AMS Beratung in der SVA Wien
Pilotprojekt

Ehrenamt und Sozialversicherungspflicht

Das am 1.1.2015 in Kraft getretene Arbeits- und Sozialrechts–Änderungsgesetz zielt vor allem auf die (illegale) Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer/innen in der Bauwirtschaft ab. Dennoch sind Konsequenzen auch für den Non-Profit Sektor nicht ganz ausgeschlossen:

Durch die neuen Bestimmungen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping wird in Zukunft nicht mehr nur der Grundlohn, sondern – sofern anwendbar – das kollektivvertraglich festgelegte Entgelt inklusive aller beitragspflichtigen Gehaltsbestandteile kontrolliert. Wer

Abfertigung NEU

Betriebliche MitarbeiterInnenvorsorge: Die Neuregelung der Abfertigung seit 2003

Nahezu jeder Verein beschäftigt zumindest zeitweise MitarbeiterInnen im Werkvertrag, Freien oder Echten Dienstvertrag. Die Frage der Abgrenzung zwischen den verschiedenen Vertragsformen wurde bereits im März 1998 an dieser Stelle erläutert. Im folgenden soll nun erstens auf die Neuerungen durch die SV-Novelle vom Juli 1998 eingegangen werden. Weiters wird diskutiert, was Vereine beachten müssen, wenn sie echte DienstnehmerInnen beschäftigen.