Arbeiten im Kulturverein

Arbeitsrecht Kunst Kultur

Dienstverhältnisse und Sozialversicherung, Honorar- und Gehaltstabellen, Ehrenamt und Praktika 

Ein Kulturverein kann Dienstnehmer*innen mit einem Arbeitsvertrag anstellen, freie Dienstnehmer*innen mit einem freien Dienstvertrag beschäftigen, Auftragnehmer*innen mit einem Werkvertrag mit der Herstellung von Werken beauftragen oder aber auch Praktikant*innen beschäftigen. Welche rechtlichen Bestimmungen sind für die jeweiligen Beschäftigungsformen entscheidend, damit auch die richtige gewählt werden kann? Hier findet ihr genauere Infos.