Anstellungen und Werkvertrag

Fragen zu Anstellungsverhältnissen und Werkverträgen

Hier finden sich weiterführende Informationen zu Anstellungen und Werkverträgen. 

 

 

Ab 2017 wird die tägliche Geringfügigkeitsgrenze abgeschafft. Ab 1. Jänner 2017 ist für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze maßgeblich.

Lehrlingsausbildung

Informationen zur Ausbildung von Lehrlingen in Kulturvereinen

Werkvertrag, NeueR SelbstständigeR

Sie können den Inhalt nicht sehen, weil Sie kein IG Kultur Mitglied sind.

Bitte melden Sie sich hier an oder registrieren Sie sich hier als Mitglied. Hier die Vorzüge einer Mitlgiedschaft.

Sie können den Inhalt nicht sehen, weil Sie kein IG Kultur Mitglied sind.

Bitte melden Sie sich hier an oder registrieren Sie sich hier als Mitglied. Hier die Vorzüge einer Mitlgiedschaft.

Nahezu jeder Verein beschäftigt zumindest zeitweise MitarbeiterInnen im Werkvertrag, Freien oder Echten Dienstvertrag. Die Frage der Abgrenzung zwischen den verschiedenen Vertragsformen wurde bereits im März 1998 an dieser Stelle erläutert. Im folgenden soll nun erstens auf die Neuerungen durch die SV-Novelle vom Juli 1998 eingegangen werden. Weiters wird diskutiert, was Vereine beachten müssen, wenn sie echte DienstnehmerInnen beschäftigen.