Verbindliche Datenblätter des BMKOES zur Erlangung von Fair Pay Subventionen

Für die sogenannte Pilot-Phase Fair Pay hat das BMKOES Datenblätter aufgelegt, die bis Ende März eingereicht werden müssen. Wir empfehlen allen Mitgliedern, die bisher nicht den Honorar- oder Gehaltsempfehlungen der IG Kultur Österreich folgen konnten, dringend diese Datenblätter auszufüllen und einzureichen. Wir wissen nicht, ob eine spätere Anhebung der Subventionen auf Fair Pay möglich sein wird. Leider hat das BMKOES bisher keine Ausfüllhilfen, Erklärungen oder FAQs veröffentlicht. Wir haben daher für Euch einige Tipps zu den Datenblättern zusammengefasst.

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Für die sogenannte Pilot-Phase Fair Pay hat das BMKOES Datenblätter aufgelegt, die bis Ende März eingereicht werden müssen. Wir empfehlen allen Mitgliedern, die bisher nicht den Honorar- oder Gehaltsempfehlungen der IG Kultur Österreich folgen konnten, dringend diese Datenblätter auszufüllen und einzureichen. Wir wissen nicht, ob eine spätere Anhebung der Subventionen auf Fair Pay möglich sein wird. Leider hat das BMKOES bisher keine Ausfüllhilfen, Erklärungen oder FAQs veröffentlicht. Die Datenblätter sind relativ einfach gehalten, passen aber für viele unserer Mitglieder nicht. Wir empfehlen daher Erklärungen in einer Beilage mit zu schicken. In einigen Abteilungen werden die Beiräte mit den Datenblättern befasst, in einigen erledigt das die Abteilung.  Wir haben daher für Euch einige Tipps zu den Datenblättern zusammengefasst:


1. Da man bei der Angabe der Anzahl der Personen (erste Spalte) keine Vollzeitäquivalente sondern nur ganze Zahlen eintragen kann (z.B. ein und dieselbe Person erledigt mit 60% die Geschäftsführung und mit 40% die künstlerische Leitung) tragt bitte jeweils die Anzahl der Personen ein und erklärt im Beiblatt, dass hier eine oder mehr Personen öfter vorkommen und wieviele Personen es tatsächlich in Summe sind und welches Vollzeitäquivalent das ergibt.

2. Die Anzahl der Künstler*innen aus dem Vorjahr einzutragen (erste Zeile), ergibt überhaupt keinen Sinn, wenn ihr Veranstalter*in seid und jedes Jahr neu programmiert. Wir empfehlen hier entweder die Anzahl für 2022 (sofern Euch diese schon bekannt ist) oder eine Schätzung für 2022 anzugeben. Auch dieses ist im Beiblatt zu erklären. Nur dann könnt ihr in den Spalten „Kosten IST 2021“ und „Kosten SOLL 2022“ überhaupt einen Vergleich herstellen. Allerdings nicht zwischen den beiden Jahren sondern zwischen Vereinbarungen für 2022 und dem was die jeweiligen Honorarrichtlinien an höheren Honoraren vorschlagen.

3. Sonderförderungen aus den Vorjahren, die es heuer nicht gibt, tragt bitte nicht ein. Aber erklärt das in einem Beiblatt.

4. Rechnet keine Eigenleistungen in Form von ehrenamtlichen Stunden oder geldwertes Sachsponsering in euer Gesamtbudget. Das verringert den Prozentanteil der Subventionen und somit den Anteil, den ihr erhöht bekommen könnt. Die IG Kultur versucht hier noch eine Änderung zu erreichen.

5. Wir empfehlen auch für Projektförderungen 2022 und bei Mehrjahresverträgen die Datenblätter auszufüllen.

6. Neue Anträge bitte gleich auf Fair Pay kalkulieren und das auch im Antragstext transparent machen.

7. Das BMKOES erhöht nur um den Prozentsatz an dem es sich an der Gesamtfinanzierung beteiligt. Es wird erwartet, dass diese Mittel dann in die Gehälter und Honorare fließen. Es wird NICHT vom BMKOES erwartet, dass ihr die Gehälter auf Fair Pay anhebt, wenn die anderen Förderstellen nicht mitziehen.

8. Wenn sich durch eine Erhöhung der Bundessubvention für Fair Pay, Veränderungen in euren ursprünglichen Kalkulationen ergeben, die bei der Abrechnung mit anderen Fördergeber*innen zu problematischen Verschiebungen führen, verständigt die anderen Fördergeber*innen (schriftlich! am besten per email) sofort von dieser Verschiebung. Es ist an ihnen dies anzuerkennen. Gebt uns bitte sofort Bescheid wenn es hier zu Problemen kommt.

9. Wenn ihr in einem biennalen Zyklus arbeitet, in dem die Personalsituation schwankt, nehmt als Vergleichsjahr das passende Jahr und erklärt das in einem Beibrief. 

10. Wir wissen nicht ob allfällige Erhöhungen auch nächstes Jahr halten. Beachtet das bitte bei der Neugestaltung der Arbeitsverträge.

11. Wenn ihr bisher unfreiwillig unbezahlte Arbeit geleitstet habt (z.B. weil eure Anträge nie in der beantragten Höhe genehmigt wurden) dann schreibt auch diese Stunden ins Datenblatt und berechnet sie auf Fair Pay.

12. Wenn ihr 2022 mehr Arbeitsstunden benötigt, erklärt das in der Beilage und auch die Berechnung die ihr zugrundegelegt habt (z.B. plus 2 Wochenstunden bei Person X weil…).

13. Wenn ihr neues, zusätzliches Personal 2022 aufnehmt, dann war dieses hoffentlich auch in eurem Jahresantrag. In das Datenblatt lässt sich das nicht einfügen. Wenn ihr diese Personen aber ursprünglich nicht nach Fair-Pay kalkuliert hattet dann schreibt das bitte in eure Erklärungen und ergänzt dort den errechneten Gap. Wir hoffen, dass auch hier seitens des BMKOES angehoben wird.

14. Vergesst nicht die Dienstgeber*innenbeiträge mit zu kalkulieren.

 

Hier sind nützliche links für die Berechnung fairer Honorare und Gehälter:

Fair Pay-Reader Kulturrat Österreich

Gehaltsschema für Kulturarbeit für Angestellte

Honorarspiegel der TKI für freie Kulturarbeit

Fair Pay Rechner der KUPF

 



Bei unserer Infoveranstaltung am 8.3.2022 zu den Fair Pay Datenblätter haben wir weitere Fragen gesammelt, die wir dem BMKOES mit der Bitte um Beantwortung übermittelt haben:

 

1- Wie geht man mit Zusatzförderungen und Sonderförderungen aus dem Vorjahr (Vergleichsjahr) um, die in Gehälter und zusätzliche Anstellungen geflossen sind? Die Gelder sind im Folgejahr nicht mehr vorhanden.

2- Bei Künstler*innenhonoraren schwankt die Anzahl der beteiligten Künstler*innen von Jahr zu Jahr und damit auch die Höhe und Anzahl der Honorare. Wie soll man das vergleichen?

3- Bei allen Freiberuflichen, die eine Honorarnote legen, ist nicht ersichtlich wie lange diese beschäftigt sind/waren -muss man das in Stunden umrechnen?

4- Ist für alle Projektförderungen auch eine Fair Pay-Einreichung möglich?

5- Ist bei Mehrjahresverträgen eine Fair Pay-Einreichung möglich?

6- Was soll an die Künstler*innen ausbezahlt werden, die heuer schon aufgetreten sind oder in den Tagen zwischen dem Einreichen des Datenblattes und der Genehmigung eines Fair Pay Aufschlages auftreten?

7- Wenn nur alle 2 Jahre ein großes Festival veranstaltet wird und in den beiden Jahren entsprechend unterschiedliche Personalkosten anfallen, wie soll man das bei der Kalkulation berücksichtigen?

8- Wie ist das im nächsten und in den Folgejahren? Kann man damit rechnen dass da auch Fair Pay berücksichtigt wird. Dies ist vor allem für die Ausgestaltung der Arbeitsverträge wichtig.

9- Es wurde erwähnt, dass man Fair Pay nur dann einreichen kann, wenn bei der ursprünglichen Einreichung nicht der Antragshöhe entsprochen wurde – stimmt das? 

10-Wenn man sich oder Mitarbeiter*innen z.B. nur mit 15 Wochenstunden angestellt hat, weil die Subventionen nicht mehr erlaubt haben und den Rest der Arbeit unbezahlt erledigt hat, wie soll man das darstellen?

11-Wenn eine neue Anstellungen geschaffen werden muss (z.B. ausgelagerte Buchhaltung wird in Zukunft inhouse erledigt, Pensionierungen stehen an und müssen überschneidend nachbesetzt werden, für einen längeren Krankenstand muss Ersatz gefunden werden, die neue Produktion erfordert zusätzliches Personal etc.) , wie müssen die kalkuliert werden?

12-Was gibt man in der ersten Spalte „Anzahl der Personen“ an, wenn eine Person mehrere unterschiedlichen Tätigkeiten ausführt?

13-Vor allem Vereinen die neu um Bundesförderung ansuchen war nicht klar ,ob sie auf jeden Fall nach Fair Pay kalkulieren sollen. Sie würden damit sofort auf relativ hohe Fördersummen kommen, was für Neueinsteiger*innen eher unüblich war. Sie befürchten aufgrund der hohen Antragssumme abgelehnt zu werden. Können Sie diese Befürchtung entkräften?

14-In vielen Bundesländern dürfen in der Abrechnung einzelne Budgetposten nicht um mehr als 10% überschritten werden. Die Ansuchen für 2022 sind schon genehmigt. Hat der Bund mit den Ländern dazu eine Lösung vereinbart oder besprochen?

15—Sind die Kulturabteilungen der Bundesländer und Landeshauptstädte von den Erhebungen mit den Datenblättern informiert und wissen diese um die Auswirkungen auf bestehende Förderverträge?

 

An diesen letzten Punkt haben wir grundsätzlichere Fragestellungen und Vorschläge unserem Schreiben an das BMKOES angeschlossen:


Die Datenblätter des BMKOES unterscheiden sich von den Datenblättern vom Land Salzburg, das schon vorher gestartet hatte. Gerade die Abstimmung von Einreichunterlagen, insbesondere von Kalkulationen und Abrechnungen ist ein im Zusammenhang mit Fair Pay schon öfter eingebrachter Wunsch. Besonders ineffizient wird es, wenn Antragsteller*innen bei mehreren Bundesländern gleichzeitig einreichen müssen. Wir appellieren an Sie die Interessenvertretungen bei der Erstellung neuer Formulare in den Arbeitsgruppen einzubeziehen.  


Für uns erschließt sich nicht warum der Prozentanteil des Bundes vom Gesamtbudget errechnet wird. Er müsste unserer Ansicht nach aus der Summe aller öffentlicher Förderungen gebildet werden. Dies führt dazu, dass Vereine die sich um hohe Einnahmen aus Ticketverkäufen, Vermietungen, Werbeeinnahmen etc. bemühen stark benachteiligt sind und NIEMALS auf eine faire Bezahlung kommen. Möglicherweise trifft dies auch Vereine, die mit sehr vielen Ehrenamtlichen arbeiten und dies als Eigenleistung in ihrem Gesamtbudget ausweisen. Diese beschneiden ihren Prozentanteil durch besonderes Engagement im Freiwilligenbereich. Wie argumentiert der Bund diese Ungleichbehandlungen und wurde bedacht, dass bei dieser Vorgangsweise auch am Ende des „Marathons“ das Ziel einer fairen Bezahlung nicht erreicht werden kann?


Wir ersuchen dringend darum, FAQs zu den Datenblättern auf der Website des BMKOES zu veröffentlichen.