Wirtschaftskammer

YouTube Play Symbol vor beigem Hintergrund Derzeit sorgt ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs für Unruhe im Kulturbetrieb: Eine Musikerin, die einen YouTube Kanal betreibt und die Videos auf ihrer Website einbettet und diesen Kanal monetarisiert, biete einen „audiovisuellen Mediendienst auf Abruf“ an. Sie müsse daher Mitglied der Wirtschaftskammer werden und u.a. eine Grundumlage bezahlen. Gilt das jetzt für jede Person oder Initiative, die YouTube Videos auf der eigenen Seite einbettet? Kurz gesagt: nein – das lassen nur verknappte Medienberichte vermuten.