Werkvertrag

<meta charset="UTF-8" /Wann ist eine Anstellung erforderlich und welche Tätigkeiten lassen sich auf Werkvertragsbasis erbringen? Gibt es Mischformen? Wie sieht es mit Befristungen aus? Einen guten Überblick zu haben und den rechtlichen Rahmen zu kennen, lohnt sich allemal. Wie ihr auf der sicheren Seite seid, erfahrt ihr in unserer Online-Session am 22. November 2024, 13:00 Uhr. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.</p
Ob auf der Bühne oder hinter den Kulissen: Wer am Theater arbeitet, kommt um das Theaterarbeitsgesetz (TAG) und seine zwingenden Sonderbestimmungen nicht herum. Zuerst muss aber die geeignete Beschäftigungsform her: Ensemblevertrag, Gastvertrag oder doch Werkvertrag? Ein Balanceakt mit Auswirkungen. Ab Herbst 2025 soll eine Gesetzesnovelle die Abgrenzung erleichtern. Für uns ein Anlass, das TAG und die Neuerungen näher zu beleuchten.
Anstellung, Werkvertrag oder doch Ehrenamtlich? Um Projekte im Kulturverein zu realisieren, braucht es Menschen, die zusammenarbeiten. Je nachdem, wie diese Zusammenarbeit konkret aussieht sind rechtlich ganz bestimmte Beschäftigungsformen vorgesehen. Hier findet ihr das notwendige Basiswissen für Kulturvereine als Arbeit- und Auftraggeber.