KSVF

Im Kulturrat Österreich haben wir die angekündigte Weiterentwicklung des Covid-19-Fonds im KSVF und des Härtefall-Fonds in der WKO zum Anlass genommen, folgende Eckpunkte zu formulieren, die am 8.4. an die Verhandler*innen in den beteiligten Ministerien geschickt wurden. Wir haben keine Information darüber, wo die Verhandlungen aktuell stehen, ob unsere Anregungen aufgegriffen werden oder nicht. Die Veröffentlichung unserer Stellungnahme soll daher als Orientierung für die Bewertung der anstehenden Änderungen dienen.
Wann beginnt eine Pflichtversicherung in der SVA, was kostet sie und welche Leistungen umfasst sie? Was ist ein Lückenschluss, und wie steht es um Tantiemen? Wie beende oder unterbreche ich eigentlich eine Pflichtversicherung? Wie kann ich einen Zuschuss zu den Sozialversicherungs-beiträgen erhalten, obwohl ich nicht über die geforderte Einkommensuntergrenze aus künstlerischen Tätigkeiten komme?
Anfang 2015 erhielt der KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds (KSVF) eine zusätzliche Aufgabe: die Einrichtung eines Unterstützungsfonds für KünstlerInnen in Not.