Befristete Arbeitsverträge sind im Kulturbereich weit verbreitet – sei es aufgrund von Projekttätigkeit, saisonalen Abläufen oder zeitlich befristeten Förderverträgen. Doch wann sind solche Befristungen tatsächlich rechtlich zulässig, und wo beginnt das Risiko einer unzulässigen Kettenbefristung? MMag. Dr. Andrea Potz, Rechtsanwältin und Expertin für Arbeitsrecht, erläutert die Rechtslage und gibt Einblick in die aktuelle Rechtssprechung, mit Fokus auf Kulturvereine als Arbeitgeber.