gewerberecht

Gewerbeordnung Webinar Viele Kulturvereine betreiben im Rahmen ihrer Veranstaltungen oder Vereinslokale Ausschank, Barbetrieb bzw. Gastroangebote – mit dem Verständnis, dass dies im Sinne der Gemeinnützigkeit erfolgt. Zu beachten: Bei diesen Tätigkeiten kann die Gewerbeordnung (GewO) greifen, denn diese gilt auch für Vereine – unabhängig davon, ob sie gemeinnützig sind oder nicht.
Workshop "Kultur veranstalten in der Steiermark" April 2014
Die Veranstaltung richtet sich an Mitglieder wie auch an Nicht-Mitglieder der IG Kultur. Probleme für KulturveranstalterInnen, die sich aus Gewerberecht, Vereinsrecht, Veranstaltungsgesetz ergeben, werden vor Ort diskutiert und mit ExpertInnen besprochen.