geringfügig Beschäftigte

Symbol - Kulturarbeit vor dem existenziellen Abgrund Die Regierung kündigt an, die Möglichkeit eines geringfügigen Zuverdienstes bei AMS-Bezug zu streichen. Es drohen existenzielle Konsequenzen für die soziale Lage der Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen, und nicht nur für sie. Eine gemeinsame Stellungnahme des Kulturrat Österreich.
Personen mit zwei oder mehr geringfügigen Beschäftigungen, die im Kalendermonat mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienen (2025: 551,10 Euro), sind jetzt auch arbeitslosenversichert. Das ist an sich eine großartige Nachricht. Damit ändern sich aber auch zahlreiche Regeln im Zusammenspiel von geringfügigen Jobs und Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Wer bisher in bestimmten Konstellationen Anspruch hatte, bekommt jetzt nichts mehr. Und: Es kann auch zu Rückforderungen kommen. Eine Information & Analyse des Kulturrat Österreich.