arbeitslosenversicherung

Mehrfach geringfügige Beschäftigungen sind in Kunst und Kultur keine Seltenheit. Änderungen in der Arbeitslosenversicherung seit 1.4. 2024 ziehen nun potentiell gravierende Auswirkungen für alle Betroffenen nach sich. Eine Erstinformation zum aktuellen Stand.
AMS-Debakel für geringfügig Beschäftigte: Startschuss für Rückforderungswelle Arbeitsministerium nutzt wichtige VfGH-Entscheidung für Verschärfungen – rechtswidrig, aber in Kraft
Nach der neuen Definition gilt als arbeitslos, wer weder eine selbständige noch eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt. Das klingt zunächst vielleicht überzeugend, bedeutet aber, dass beispielsweise Frau Votava, die ihr Einkommen fifty-fifty aus einer Anstellung und einer selbständigen Erwerbstätigkeit erzielt, bei Beendigung der einen Tätigkeit auch noch die andere aufgeben muss, um als arbeitslos zu gelten und in der Folge Arbeitslosengeld beziehen zu können.