Präventionsarbeit im Kulturbereich
Seit dem 1. Juli 2025 sind Präventionskonzepte gegen Machtmissbrauch in manchen Fällen verpflichtend. Gemeinsam mit Heidi Fuchs (vera*) und Mag.a Sandra Konstatzky (Gleichbehandlungsanwaltschaft) sprechen wir darüber, was bei der Erstellung solcher Konzepte zu bedenken ist, welche Unterstützungsangebote es gibt und warum Prävention als Prozess in der eigenen Organisation verankert werden soll. Ergänzend teilt Cornelia Böhnisch, künstlerische Leitung und Choreografin im Toihaus Theater Salzburg, ihre Erkenntnisse aus der Praxis.
Seit dem 1. Juli 2025 sind Präventionskonzepte gegen Machtmissbrauch verpflichtender Bestandteil von Förderverträgen ab einem Betrag von 50.000 Euro im Kunst- und Kulturbereich gemäß der neuen Kunstförderungsrichtlinie des Bundes. Damit ist Präventionsarbeit keine freiwillige Maßnahme mehr. Gleichzeitig zeigt sich in der Praxis: Prävention ist kein Formular, das einmal ausgefüllt wird, sondern ein fortlaufender Prozess, der Zeit, Auseinandersetzung und Entscheidungen erfordert.
Wir haben mit Heidi Fuchs, Co-Geschäftsführung von vera* – Vertrauensstelle Kunst und Kultur, sowie mit Mag.a Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, über Präventionsarbeit für kleine, oft ehrenamtlich oder projektbasiert arbeitende Organisationen gesprochen. Wir wollten wissen: Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen zu Machtmissbrauch und Grenzverletzungen im Arbeitskontext aus – und warum sollte Prävention darüber hinaus wirken? Warum ist es außerdem entscheidend, im Vorfeld zu klären, wer im Anlassfall handelt und wie? Ergänzend dazu haben wir bei einem unserer Mitglieder, dem Toihaus Theater Salzburg, nachgefragt, welche zentralen Erkenntnisse sie aus dem Prozess zur Erstellung des Präventionskonzepts gewonnen haben.
Rechtlicher Rahmen
Das Gleichbehandlungsgesetz schützt vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter und sexueller Orientierung und erfasst dabei auch Formen der Belästigung. Es gilt in der Arbeitswelt nicht nur für klassische Arbeitsverhältnisse, sondern auch für freie Dienstnehmer*innen und Werkvertragsnehmer*innen. Gleichzeitig zeigt sich gerade für die freie Kulturarbeit, dass nicht alle Formen der Mitwirkung abgedeckt sind.
„Beim Ehrenamt haben wir eine tatsächliche Schutzlücke im Gleichbehandlungsgesetz“,
so Sandra Konstatzky.
Internationale Standards, wie die Konvention 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), zeigen, dass der Schutz vor Gewalt und Belästigung weiter gefasst werden muss, als es das nationale Recht derzeit vorsieht – insbesondere in Bereichen wie dem Ehrenamt, das für viele Kulturorganisationen von zentraler Bedeutung ist, aber rechtlich nur unzureichend erfasst wird.
Auch Angebote nach außen – etwa Workshops, partizipative Formate oder Veranstaltungen – fallen grundsätzlich in den Anwendungsbereich des Gleichbehandlungsgesetzes unter Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Der Schutz ist hier jedoch nicht für alle Diskriminierungsgründe gleichermaßen ausgestaltet.
Deutlich wurde im Gespräch mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft auch: Präventionsarbeit ist nicht nur eine Frage abstrakter Rechte, sondern konkreter Verantwortung. Sobald ein Vorfall bekannt wird, müssen Organisationen handeln. Gleichzeitig braucht es gerade in kleinen Strukturen nachvollziehbare Beschwerdewege, die Vertraulichkeit sichern und externe Unterstützung mitdenken.
Prävention beginnt oft lange vor dem Papier
Im Gespräch mit vera* zeigt sich, dass viele Kulturvereine in der Praxis bereits weiter sind, als sie selbst einschätzen. Vieles ist vorhanden, wird aber nicht unbedingt als Teil von Präventionsarbeit verstanden. Heidi Fuchs empfiehlt daher: „Setzen Sie sich hin und schreiben Sie auf, was Sie schon alles haben.“ Entscheidend ist, sich Bestehendes bewusst zu machen und zu benennen. Welche Abläufe, Zuständigkeiten und Formen der Zusammenarbeit sind bereits vorhanden – und wie können sie als Grundlage für ein Präventionskonzept genutzt und weiterentwickelt werden?
„Präventionsarbeit ist eine laufende Auseinandersetzung mit uns, unserer Arbeit, unseren Zielen und auch unseren Rahmenbedingungen, die wir vorfinden.“ — Heidi Fuchs
Präventionskonzepte sind somit weniger ein formales Endprodukt als vielmehr ein Instrument, um Machtverhältnisse und Verantwortlichkeiten in der eigenen Organisation sichtbar zu machen und verbindlich zu regeln. Im Zentrum stehen konkrete Fragen: Wo kann Machtmissbrauch entstehen? In welchen Situationen sind Grenzverletzungen wahrscheinlicher? Und wer ist im Anlassfall verantwortlich zu handeln?
Diese Fragen werden in der Praxis entlang konkreter Arbeitskontexte verhandelt. Typische Risikofelder liegen beispielsweise in 1:1-Situationen, körpernahen Tätigkeiten, unklaren Rollenverteilungen, Machtgefällen oder unscharfen Vertragsverhältnissen. Gerade in kleinen, projektförmig arbeitenden Organisationen, in denen Funktionen oft mehrfach besetzt oder informell verteilt sind, ist es von zentraler Bedeutung, diese Verhältnisse bewusst zu benennen und strukturell abzusichern. Präventionsarbeit ist somit keine Zusatzaufgabe, sondern Teil einer professionellen und verantwortungsvollen Organisationspraxis.
Zeit, Reflexion und Kommunikation sind dabei zentrale Aspekte
Cornelia Böhnisch, künstlerische Leitung und Choreografin des Toihaus Theaters Salzburg, berichtet, dass im Zuge der Erarbeitung des Präventionskonzepts vor allem eines deutlich wurde:
„Schon in der Erarbeitung dieses Präventionskonzepts ist uns nämlich aufgefallen, dass es auch dafür Zeit braucht, Zeit zu reflektieren, Zeit, sich gegenseitig zuzuhören, empathisch zu sein mit der anderen Meinung, vielleicht auch mal sich Zeit nehmen, nachzudenken, zu reflektieren, um dann vielleicht auch die Meinung ändern zu können.“
Dies verweist auf einen zentralen Aspekt, der in der praktischen Umsetzung oft unterschätzt wird. Präventionsarbeit ist nicht nur eine Frage von Strukturen und Dokumenten, sondern auch von Arbeitsweisen und Kommunikation im Team. Zeit für Austausch, das gemeinsame Durchdenken von Situationen und die Bereitschaft, bestehende Abläufe zu hinterfragen, sind wesentliche Voraussetzungen dafür, dass Präventionskonzepte wirksam werden.
Gerade im Anlassfall zeigt sich, wie tragfähig die Strukturen tatsächlich sind. Entscheidend ist, dass Organisationen klar handeln: gegenüber der betroffenen Person, gegenüber der diskriminierenden Person und gegenüber dem Team. Es braucht nachvollziehbare Schritte, klare Zuständigkeiten und eine transparente Kommunikation darüber. Denn:
„Das Fatalste, was ich machen kann, ist, dass diese Konsequenzen nicht aufgezeigt werden. Weil dann wird es legitimiert und dann habe ich eine Organisationskultur des Machtmissbrauchs und der Belästigung und auch der Gewalt.“ — Sandra Konstatzky
Präventionsarbeit entscheidet sich somit nicht im Konzept, sondern in der gelebten Praxis – und daran, ob Organisationen bereit sind, Verantwortung klar zu übernehmen.
➔ TIPP
Webinar: Gleichbehandlung in der Arbeitswelt: Rechte, Pflichten und Beschwerdewege in kleinen Kulturstrukturen
Mittwoch, 15. April 2026 15:30 – 17:30
Zur Anmeldung
Gleichbehandlungsanwaltschaft
Gebührenfreie Hotline 0800 206 119
Mo bis Do 9-15 Uhr, Fr 9-12 Uhr
www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/
vera* – Vertrauensstelle Kunst und Kultur
www.vertrauensstelle.at/
Radiosendung
„Präventionsarbeit gegen Machtmissbrauch im Kulturbereich"
Herzlichen Dank an Cornelia Böhnisch, Heidi Fuchs und Sandra Konstatzky für ihre Mitwirkung.