Zur Legitimität der öffentlichen Kunstfinanzierung

Öffentliche Kunstfinanzierung kommt üblicherweise dann ins Gerede, wenn sie – wie in letzter Zeit häufig - gekürzt, bzw. für einzelne Institutionen ganz gestrichen wird. Im Mittelpunkt der Debatten stehen häufig die kunstpolitischen Zielsetzungen sowie die Frage, inwieweit der Staat seiner Verpflichtung, die "zeitgenössische Kunst, ihre geistigen Wandlungen und ihre Vielfalt im Geiste von Freiheit und Toleranz" zu fördern, durch sein faktisches Handeln nachkommt, sie vernachlässigt oder gar verhindert.

Öffentliche Kunstfinanzierung kommt üblicherweise dann ins Gerede, wenn sie – wie in letzter Zeit häufig - gekürzt, bzw. für einzelne Institutionen ganz gestrichen wird. Im Mittelpunkt der Debatten stehen häufig die kunstpolitischen Zielsetzungen sowie die Frage, inwieweit der Staat seiner Verpflichtung, die "zeitgenössische Kunst, ihre geistigen Wandlungen und ihre Vielfalt im Geiste von Freiheit und Toleranz" zu fördern (§1 (2) KFG), durch sein faktisches Handeln nachkommt, sie vernachlässigt oder gar verhindert.

Andere, mindestens ebenso wichtige Diskussionsthemen über die staatlichen Förderungsaktivitäten beziehen sich auf

a) die Verteilungsrelation und
b) den Zuteilungsmodus öffentlicher Mittel.

Beide Themen tangieren Grundfragen der Gerechtigkeit: Fragen zur Förderungsintensität und den Auswirkungen des öffentlichen Handelns (materielle und teleologische Gerechtigkeit) sowie Fragen der Fairness (Verfahrensgerechtigkeit). Wenn heute allerdings jemand von "Gerechtigkeit" spricht, lockt er/sie damit oft ein ironisches Schmunzeln hervor. Gerechtigkeit ist ein obskurer Begriff, sagen die einen; Gerechtigkeit ist ein verkappter Herrschaftsdiskurs, sagen die anderen. Ja, es gibt gute Gründe, skeptisch zu sein. Trotzdem bleibt die normative Dimension der Kulturförderung meines Erachtens uneliminierbar.

Die detaillierte Darstellung und Analyse der Gesamtverteilung öffentlicher Mittel [1] für die Kunst in den Jahren 2002 und 2003 gibt uns einen indirekten Hinweis über die wirksamen Ziele der Kulturförderung – freilich gibt es hier mehrere Auslegungsmöglichkeiten. Darüber hinaus ist die sparteninterne Mittelverteilung zu diskutieren. Wenn beispielsweise im Theaterbereich nur eine kleine Anzahl von FörderungsnehmerInnen (Bundestheater, Landestheater, und einige wenige große Bühnen) 96% aller Mittel für die Theaterförderung bekommen [2], dann ist die Frage nach der Rechtfertigung dieser Förderungskonzentration an den Staat zu stellen. Ist das bestehende Finanzierungsverhältnis erstens effizient und zweitens effektiv? Man/Frau sollte nicht warten, ob einE KulturpolitikerIn sich meldet und der kritischen Öffentlichkeit Rede und Antwort steht. JedeR kann sich mit dieser komplexen Frage auseinandersetzen. Das setzt allerdings voraus, dass wir die Verteilungsverhältnisse erstens im Hinblick auf die inhärenten Zielsetzungen kunstpolitischen Handelns reflektieren und zweitens im Hinblick auf ihre kulturpolitische und kulturökonomische Vertretbarkeit und Nachvollziehbarkeit kommentieren. Allein die analytisch präzise Untersuchung der Ziele und Effekte der Allokation öffentlicher Mittel im Kultursektor kann zu einer Versachlichung der Debatten beitragen. Das Endergebnis kann freilich nicht die Erfindung einer "goldenen Verteilungsregel" sein. Die Verteilungsproblematik (materielle Gerechtigkeit) ist aufgrund der Differenziertheit und Umstrittenheit der jeweiligen Zielsetzungen nicht konsensfähig zu lösen. Die permanente Diskussion über die Verteilungsfrage sollte aber dazu führen, Dogmen und Verkalkungen im System zu durchbrechen.

Gerade weil die Verteilungsungleichheit manchen gerechtfertigt, anderen hingegen unbegründet erscheint, bleibt der Rekurs auf die Verfahrensgerechtigkeit als möglicher gemeinsamer Bezugspunkt. Verfahrensfragen im Bereich der Kunstfinanzierung sind erstens stets aktuell wegen des bestehenden Machtgefälles zwischen dem Staat und den vielen kleineren SubventionswerberInnen. Zweitens sind sie auch ambivalent, da der österreichische Staat eine Doppelrolle spielt. Als Eigentümer der größten Kulturinstitutionen einerseits und durch sein kulturökonomisches Handeln andererseits ist der Staat ein wichtiger Akteur im Kulturbetrieb. Damit wird übrigens die tradierte Gegenüberstellung von Staat und Markt obsolet: Der Staat ist Teil des Kulturwirtschaftssektors. Zugleich aber ist der Staat auch im Rahmen seiner privatwirtschaftlichen Tätigkeiten bzw. im Rahmen der nicht hoheitlichen Verwaltung niemals ein wirklicher Privatier. Er verwaltet und investiert in kulturelle Organisationen und verteilt Förderungsmittel, um konkrete öffentliche (also nicht parteipolitische, sondern allgemeine) Interessen zu erfüllen. Damit steht er im Blickfeld der Öffentlichkeit und ist ihr rechenschaftspflichtig.

Die Verfahrensgerechtigkeit in der Kunstfinanzierung lässt sich in Hinblick auf die Qualität des Förderungsverfahrens und die Gesamtverteilung der öffentlichen Mittel beurteilen. Die Qualität des Verfahrens (die Transparenz, Sachlichkeit, Begründung u.a.) ist in der Subventionsverwaltung von entscheidender Bedeutung. Durch die Stärkung der Rechtsposition der FörderungswerberInnen kann dem Machtgefälle zwischen Förderungsgeber und -werberIn entgegengewirkt werden. Präzisere Verfahrensregeln können weiters das Eindringen von partikularen, nicht im Förderungszweck liegenden (oft bloß parteipolitischen) Interessen dämpfen. Die Umsetzung beider Forderungen wird aus pragmatischen Gründen allerdings schwierig sein: Das Recht ist ein formelles Instrument der Politik, das wiederum von der Politik selbst maßgeblich bestimmt wird. Selbstbindungsregelungen kommen deshalb eher selten vor.


Aspekte der Verfahrens- und Verteilungsgerechtigkeit in der Kunstförderung standen im Mittelpunkt einer Tagung mit dem Titel "Der Staat als kulturfördernde Instanz", die von IKM und FOKUS am 19. November 2004 in Wien organisiert wurde. Die Tagungsbeiträge werden in der Buchreihe des IKM "Diskurs: Kultur-Wirtschaft-Politik" 2005 veröffentlicht.

[1] Siehe "Bericht zur Kulturfinanzierung des Bundes 2002 und 2003" hrsg. IKM, Wien 2003 und 2004.

[2] Ausführlich dazu in Peter Tschmucks Analyse der Theaterförderung in: "Bericht zur Kulturfinanzierung des Bundes 2003" hrsg. IKM, Wien 2004, S.44-47.