works ARTWORKS?

Wie uns schon Oliver Marchart in seinem Josephinismusbuch hinwies, erfolgt Aufklärung in Österreich stets bloß von oben. Das heißt, ein massenwirksames bürgerlich-liberaldemokratisches (Kunst-)Bewusstsein kam hierzulande nie zustande, was sich neben diversen Kunstskandalen der 1980er - wie der Beschlagnahmung von Achternbuschs "Das Gespenst" und den öffentlichen Auseinandersetzungen um Bernhards "Heldenplatz" - auch in der aktuellen Kunstpolitik niederschlägt.

Kurz, zur Erinnerung: "Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre sind frei" (Artikel 17a, Bundesverfassung). Dieses Gebot wurde - reichlich spät - im Jahr 1982 in der österreichischen Bundesverfassung verankert. Historisch gesehen leitet es sich aus der liberalen Geistestradition her und wurde im Kontext der bürgerlichen Auseinandersetzungen um die Ausgestaltung der öffentlichen Sphäre artikuliert. In Form des heute geltenden Verfassungsartikels, garantiert es nicht nur die Freiheit "von" sondern es umfasst auch jene Freiheitsgarantien, die sich auf die Freiheit "zu" beziehen. Es sichert also nicht nur einer Kunst als Passivum den Schutz vor etwas (z.B. - im Sinne des liberalen Postulats - staatlichen Übergriffen, Zensur, etc.) zu, sondern es hat auch die Funktion, Kunst als Aktivum selbst zu ermöglichen. Dieser zweite Aspekt ist ebenfalls das Ergebnis historischer Konflikte und leitet sich aus der proletarischen Forderung nach Teilhabe- und Teilnahmerechten am bürgerlichen Staat ab. Davon betroffen war im Zuge der Ausgestaltung der europäischen Wohlfahrtsstaaten selbstverständlich auch die Domäne der kulturellen Produktion, die schließlich mittels staatlicher Zuschüsse, Förderungen und Subventionen universalisiert wurde. Künstlerisches Schaffen sollte nicht nur jenen möglich sein, die ihren Lebensunterhalt unabhängig von Lohnarbeit bestreiten können. Die staatliche Förderung kultureller Produktion erwies sich jedoch als noch viel weiter gehende Freiheitsgarantie, zumal sie durch die Garantie der individuellen Freiheit der Kunst- und Kulturschaffenden von Lohnabhängigkeit auch dem künstlerischen Produkt Freiheit von der Logik der Verwertung gestattete. Frankreich prägte für letzteres in den GATT-Verhandlungen (General Agreement on Tariffs and Trade) von 1997 das geflügelte Wort von der kulturellen Ausnahme, der "exception culturelle", womit ursprünglich die Freiheit der Kunst, keine Ware zu sein, gemeint war.

Aktuelle Berufungen auf die "Freiheit der Kunst" bedürfen daher einer argumentativen Kontextualisierung und einer Klarstellung, welcher der beiden Bedeutungsinhalte als Bezugspunkt dient. Nicht, dass in Österreich nicht die Notwendigkeit bestünde, für die Durchsetzung beider Aspekte einzutreten. Wie uns schon Oliver Marchart in seinem Josephinismusbuch hinwies, erfolgt Aufklärung in Österreich stets bloß von oben. Das heißt, ein massenwirksames bürgerlich-liberaldemokratisches (Kunst-)Bewusstsein kam hierzulande nie zustande, was sich neben diversen Kunstskandalen der 1980er - wie der Beschlagnahmung von Achternbuschs "Das Gespenst" und den öffentlichen Auseinandersetzungen um Bernhards "Heldenplatz" - auch in der aktuellen Kunstpolitik niederschlägt. Wie anders wäre Moraks kürzlich peinlich gescheiterter Eingriff in die Diagonale-Leitung zu werten, denn als staatlicher Zensurversuch? Schleichend vorangetrieben geht freilich auch die Beschneidung des zweiten Aspekts der verfassungsmäßig garantierten Kunstfreiheit vor sich. Quote und Umwegrentabilität, Sponsorpartnerschaft und Orientierung am Kunstmarkt sind die Lieblingsvokabeln der aktuellen (nicht nur) staatlichen Kunst- und Kulturpolitik - sie alle untergraben als neoliberale Handlungsmaximen die ehedem erfochtene "exception culturelle".

Deren aktuelle Bedrohung kommt oft von unerwarteter Seite, da sie in scheinbar harmloser Gestalt auftritt. Ihre BetreiberInnen propagieren eine eigentlich gar nicht so neue Herrschaftstechnik auch für das künstlerisch-kulturelle Terrain: diejenige der Herstellung von allgemeiner Zustimmung und der freiwilligen Unterwerfung zugunsten eines vermeintlich in der Zukunft einlösbaren Versprechens mittels diverser Selbst(beherrschungs-) techniken. Diese Subjektivierungsstrategie tritt dann als "Fit-mach-mit"-Programm, als Risikovorsorge oder eben als Arbeitsmarktqualifizierungsmaßnahme in Erscheinung: "artworks - Künstlerische Dienstleistungen im Dritten Sektor" 1) ist ein österreichisches Projekt im Rahmen der EQUAL-Initiative der EU. Es wird von 2002 bis 2005 durchgeführt und von 12 Organisationen (ehemals ÖKS - heute KulturKontakt Austria, bm:bwk, ÖGB - Sektionen Bühnenangehörige und Musik, CHF Kulturmanagement, adm™, Joanneum Research, NPO-Institut an der WU Wien, FIFTITU% - Vernetzungsstelle für Frauen in Kunst und Kultur in Oberösterreich, Institut für Kulturkonzepte, Wirtschaftskammer Österreich - Frau in der Wirtschaft Wien, Cooperation - Kunst im sozialen Environment, uniT - Verein für Kultur an der Karl-Franzens-Universität Graz) getragen.

Als Zielvorgabe formulieren die Projektverantwortlichen einen ganzen Leistungskatalog: Zunächst sollen die Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt für KünstlerInnen in Österreich sowie deren Kommunikation mit dem Dritten Sektor verbessert werden. Zudem stehen die Initiierung neuer Formen der Zusammenarbeit und die Positionierung von künstlerischer Arbeit als "Dienstleistung von gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Relevanz" auf der Agenda. Zu diesem Zweck sieht das dreijährige Projekt ein mehrstufiges Programm vor: Relevante AkteurInnen und Organisationen sollen wesentlich mit Hilfe einer Homepage mit inkludiertem Diskussionsforum vernetzt werden. Zunächst durchgeführte empirische Studien erheben den potenziellen Markt und den Bedarf nach einer vermehrten Kooperation von KünstlerInnen und dem Dritten Sektor. Ist der Nachweis dieser Notwendigkeit geglückt, starten spezifische Qualifizierungsmaßnahmen, die 25 ausschließlich weibliche Teilnehmerinnen aus dem Feld der Kunst und Kultur professionalisieren und in Hinblick auf Existenzgründung und Selbständigkeit trainieren sollen. Der letzte Arbeitsschritt von artworks dient der Institutionalisierung und soll in den Aufbau einer dauerhaften Koordinationsstelle münden.

Axiomatisch zugrundegelegt ist diesem Programm zum einen die Akzeptanz des "schlanken" Staates, der immer mehr seiner angestammten Aufgaben in den Non-Profit-Bereich abschiebt. Zum anderen stellt es auch nicht den Abbau der öffentlichen Verantwortlichkeit für das Feld der Kunst, die Aufgabe der "exception culturelle" und somit die Unterwerfung der Kunst und Kultur unter die Bedingungen der Marktwirtschaft in Frage. Im Gegenteil: ARTWORKS fungiert als mehrdimensionales Optimierungsinstrument für diese Entwicklungen. Die erste Dimension betrifft die argumentative Unterstützung der neoliberalen Zielsetzungen im Feld von Kunst und Kultur. Sie konstruiert das Bewusstsein, potentielle Arbeitskraft zu sein, indem sie die Kunst- und Kulturschaffenden ideologisch anruft: Das Ziel, "künstlerische Arbeit als Dienstleistung [Hervorhebung S.R.] von gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Relevanz in der Öffentlichkeit zu positionieren", kann nur als aufgelegter Elfmeter für all jene Denkhaltungen interpretiert werden, die der Ökonomisierung von Kunst und künstlerischem Schaffen das Wort reden und den Staat aus seiner Verantwortung für die kulturelle Produktion entlassen möchten. Nahezu grotesk und ziemlich klischeehaft lesen sich auch Sätze aus der Begründung, warum gerade KünstlerInnen für bestimmte Arbeitsmarktsegmente operationalisiert werden sollen: "Wo andere Routine bevorzugen, suchen und finden Künstlerinnen neue und überraschende Herangehensweisen."

Die zweite Dimension bezieht sich auf die Zurichtung hin zur Akzeptanz neuartiger Arbeitsformen selbst. Sie formuliert prekarisierte immaterielle Arbeit als erstrebenswertes Ziel und erzieht - als Anleitung zur Selbstregierung - die neu konstruierten, potenziellen Arbeitskräfte dazu, sich diesem Arbeitsregime freiwillig zu unterwerfen: Zu diesem Zweck trainiert, professionalisiert und qualifiziert ARTWORKS 25 Künstlerinnen und vermittelt die benötigten Selbsttechnologien. Mit Hilfe einer "Gründerinnen-Werkstatt für Künstlerinnen" soll dazu ermutigt werden, sich künftig als individualisierte Kunst-Ich-AG in den marktorientierten Wettbewerb um "fette" Aufträge aus dem Dritten Sektor zu werfen. Ein zehnmonatiges Trainingsprogramm verhilft zu all jenen Skills, die zum Überleben in der Welt der prekarisierten Arbeitsverhältnisse benötigt werden. Dazu gehört neben der Erstellung von Businessplänen und dem Selbstmarketing für Künstlerinnen auch die Fähigkeit, moderne Informations- und Kommunikationstechnologien einzusetzen, sowie ferner die praktische Umsetzung der individuellen Businesspläne. Was fehlt, ist lediglich die praktische Information, wie und wo - beim Fehlschlag all dieser Selbsttechniken - Sozialhilfe bezogen werden kann.

Die dritte Dimension schließlich verdient zusätzliche Beachtung, denn sie scheint wieder einmal vorzuexerzieren, dass sich gesellschaftlich Marginalisierte besonders gut für die Erprobung neuer Herrschaftstechniken eignen: Das Projekt ARTWORKS sieht vor, Künstlerinnen und deren Arbeitsleistung in den Dritten Sektor zu integrieren und verschweigt dabei gar nicht, dass es sich hierbei um ein Feld des Arbeitsmarktes handelt, das von durchwegs schlechten Arbeitsbedingungen gekennzeichnet ist. Positiv formuliert klingt das dann so: "Organisationen des dritten Sektors verbinden zivilgesellschaftliches Engagement mit marktwirtschaftlicher Effizienz und sind oft Träger lokaler Selbstorganisation und Identifikationsbildung." Diese Euphemismen stehen jedoch schlicht für unbezahlte, ehrenamtliche Tätigkeit. Überdies sind für den ohnehin von überwiegend weiblicher Erwerbsarbeit dominierten Dritten Sektor schlechte Bezahlung, hohe Unsicherheit und geringe soziale Anerkennung charakteristisch.

Die dem Projekt zugrunde liegenden Studien halten diese Umstände - zumindest in einigen Nebensätzen - fest. Wer sich also auf dieses Segment des Arbeitsmarkts spezialisiert, hat sich zunächst mit nicht gerade vielversprechenden Arbeitsbedingungen auseinander zu setzen. ARTWORKS tut dies nicht. Ja, es findet - auf Basis dieser Erkenntnisse aus den Studien - scheinbar (oder zumindest für Außenstehende nicht nachvollziehbar) nicht einmal die Hinterfragung der Projektziele statt. Statt dessen fährt man weiter fort, Künstlerinnen für die Kooperation mit dem Dritten Sektor zu gewinnen.

ARTWORKS begründet mit keiner Silbe, warum für den praxisrelevanten Projektteil, die Gründerinnenwerkstatt, lediglich weibliche Bewerberinnen angesprochen werden. Alle Überlegungen bewegen sich daher im Bereich der Mutmaßung, müssen aber als dringlich an ARTWORKS gerichtete Frage verstanden werden: Warum werden ausgerechnet Frauen an eines der am schlechtesten bezahlten Segmente des Arbeitsmarktes herangeführt? Stehen damit traditionalistische Vorstellungen von spezifisch weiblichen Tätigkeitsfeldern, die der Dritte Sektor mit seinen von affektiver Arbeit gekennzeichneten Feldern Gesundheit, Bildung und Soziales repräsentiert, in Verbindung?

ARTWORKS bedeutet daher einen ernsthaften Rückschritt für den zweiten Aspekt der verfassungsmäßig garantieren "Freiheit der Kunst", nämlich die Freiheit "zu", die "exception culturelle". Ernsthaft vor allem deshalb, weil dieses Projekt an der freiwilligen Untergrabung dieser Freiheit durch die KünstlerInnen selbst arbeitet und damit den allgemeinen und demokratischen Zugang zu Kunst und Kultur bedroht. Was dann übrig bleibt, zeigt sich an Frankreichs aktuellem Umgang mit der "exception culturelle", die - ihres ursprünglichen Inhalts entkleidet - bloß noch der nationalistisch argumentierten Durchsetzung von Interessen der französischen Kulturindustrie dient. Wer dabei auf der Strecke bleibt, sind die noch immer protestierenden "intermittents", die freien Kunst- und Kulturschaffenden.


Anmerkung

1) Alle Angaben und Zitate sind entweder der Homepage von ARTWORKS oder den dort publizierten Studien entnommen.


Sylvia Riedmann ist freie Kulturwissenschaftlerin, Lektorin am Innsbrucker Institut für Soziologie und Mitglied des StudentInnenkollektivs k.u.u.g.e.l.