Wie viel Objektivität verträgt der ORF? Zur Zensur des Dokumentarfilms „Artikel 7 – Unser Recht!“.
„Artikel 7 – Unser Recht!“, die Fernsehgeschichte über den Ortstafelstreit in Kärnten erhielt mit der anstandslosen Endabnahme des TV-Masterbandes die offizielle Zustimmung des ORF und in der Folge die letzte Förderrate überwiesen. Thomas Korschil, Eva Simmler (Regie) und Johannes Rosenberger (Produzent) konnten sich freuen, auch über den kurz später kommunizierten Sendetermin. Doch dann kam alles anders.
Im Grunde eine reine Routinesache: die Abnahme von Filmen, die der ORF im Rahmen des Film/Fernsehabkommens gefördert hat, werden am Ende des Produktionsprozesses noch einmal gründlich geprüft. Entweder um die Produktion abzuschließen oder letzte Änderungen einzufordern. Schließlich muss laut Fördervertrag jeder Film u.a. auch dem ORF-Gesetz entsprechen. Entscheidungsverantwortliche der Rundfunkanstalt fällen ihre Urteile in mehreren Etappen: zuerst der Rohschnitt, ein paar Monate später die Endabnahme auf inhaltlicher und schließlich auf technischer Ebene. Genau so war es auch im Fall des Dokumentarfilmes „Artikel 7 – Unser Recht!“. Die Fernsehgeschichte über den Ortstafelstreit in Kärnten erhielt mit der anstandslosen Endabnahme des TV-Masterbandes die offizielle Zustimmung des ORF und in der Folge die letzte Förderrate überwiesen. Thomas Korschil, Eva Simmler (Regie) und Johannes Rosenberger (Produzent) konnten sich freuen, auch über den kurz später kommunizierten Sendetermin. Doch dann kam alles anders: Der Film war bis heute – über ein Jahr nach der Endabnahme – nicht im ORF zu sehen. Statt dessen nebulose Hinweise: Etwas an diesem Film sei nicht objektiv, eine Neufassung notwendig. Was, das verrate man aber nicht. Ein Ratespiel, Marke Küniglberg.
Weder die FilmemacherInnen noch die interessierte Öffentlichkeit haben bis dato nähere Auskünfte über die Gründe der Nicht-Ausstrahlung erhalten. Nur im Dezember letzten Jahres wagten ein paar ORF-MitarbeiterInnen einen Kommunikationsversuch. Produzent Rosenberger war zu einem Privatissimum im kleinsten Kreise ins ORF-Zentrum geladen – doch Auskunft, warum der Film angeblich dem Objektivitätsgebot des ORF widerspreche, erhielt er wieder nicht, sondern den guten Rat, sich um eine Rechtsvertretung zu kümmern. Mittlerweile ist der Anwalt und Medienrechtsexperte Alfred Noll zugezogen. Detail am Rande: Die Anwaltskosten werden vom Produzentenverband getragen. Denn dort fürchtet man einen Präzedenzfall. Sollen ProduzentInnen in Zukunft etwa bei jeder Zusammenarbeit mit dem ORF finanzielle Rücklagen für Eventualverbindlichkeiten bilden, um auf Abruf ORF-Änderungswünsche erfüllen zu können? Eine solche Vorgangsweise ist schlicht unzumutbar. Endabnahme ist Endabnahme. Hier gilt es Rechtssicherheit zu schaffen.
Konflikt aus der Perspektive der Minderheit erzählt
„Artikel 7 – Unser Recht!“ ist kein aufrührerischer, sondern ein – in seiner politischen Ausrichtung – offensichtlich solider Film. Sowohl eine Juristin als auch ein Zeithistoriker waren in die Filmproduktion eingebunden. Sie haben Drehbuch und Transkript des Filmes genau geprüft, um historische Korrektheit zu gewährleisten bzw. die FilmemacherInnen wie ProtagonistInnen schad- und klaglos zu halten. Die Geheimniskrämerei des ORF lässt nicht mehr als Spekulationen über die Gründe für das plötzliche Missfallen zu. Handelt es sich um eine einzeln getätigte Äußerung, vielleicht den ORF betreffend? Oder wird der Kärntner Heimatdienst (KHD) bei den Wortmeldungen vermisst? „Artikel 7 – Unser Recht!“ thematisiert die, im Staatsvertrag verankerten, doch bis heute verletzten Minderheitenrechte der Kärntner SlowenInnen. Die FilmemacherInnen stellen den Konflikt aus der Perspektive der ProtagonistInnen der Minderheit dar – so stand es im Konzept, auf dessen Basis die (zur Hälfte vom ORF besetzte) Jury des Film/Fernsehabkommens ihre Förderentscheidung getroffen hat. Bei der Suche nach Aspekten, in denen der Film das ORF-Gesetz verletzt, waren ausschließlich die RepräsentantInnen des ORF selbst erfolgreich. Doch sie wahren ihr Geheimnis – das ihnen offenbar erst nach erfolgter Abnahme zugeflogen ist – wie einen kostbaren Schatz. Angeblich liegt ein Gutachten der Rechtsabteilung vor, Einblick gibt es jedoch nicht. Nach außen wird Einigkeit verkündet: „Alle mit diesem Film redaktionell befassten Mitarbeiter sind der übereinstimmenden Meinung, dass dieser Film in einigen Passagen nicht dem Rundfunkgesetz entspricht.“
Anthologie kritischer ORF-Fernsehgeschichte
Eine ganz böse Vermutung wäre, dass der ORF seine eigene Vergangenheit auf neurotische wenn nicht gar erschrockene Weise zurückweist. Der Dokumentarfilm von Korschil/Simmler besteht schließlich zu einem maßgeblichen Teil aus Archivmaterialien der Institution selbst. Und aus diesen lässt sich durchaus genüsslich die Anthologie einer kritischen Fernsehgeschichte lesen. Sendeformate, redaktionelle Zugänge und inhaltliche Ausrichtungen, Gewichtungen von Nachrichten über den Ortstafelsturm rechter, heimattreuer Gruppen sowie die Einbeziehung der slowenischen Minderheitenposition – all das wirkt medienpolitisch gesehen ganz wie die Arbeit einer kritischen und ihrem öffentlich rechtlichen Auftrag bewussten Sendeanstalt. Wo – wie in „Artikel 7 – Unser Recht!“ gezeigt – dazumal ein Kärtner Landeshauptmann dadurch in die Nachrichtenbilder geriet, dass er verfassungskonform zweisprachige Ortstafeln aufstellen ließ und sich dafür von Hitlerbärtchenträgern beschimpfen und mit Tomaten beworfen lassen musste, da schafft das heute ein Kärtner Landeshauptmann, weil er Ortstafeln verrücken lässt, auf dass sie auch in Zukunft einsprachig bleiben. Analog zur radikalen politischen Wendung, von der diese Bilder erzählen, wird auch der Umgang mit den Bildern ein anderer. Zumindest ein vorsichtiger, wenn nicht gar opportunistischer, der sich nach vermeintlichen Mehrheiten im Land oder auch realpolitischen Machtverhältnissen richten könnte. Was, wenn „Artikel 7 – Unser Recht!“ ausgestrahlt würde? Ein paar LeserInnenbriefe und Anrufe wären angesichts des Themas schlichtes Alltagsgeschäft. Aber sonst? Was würde hier befürchtet? Dass eine Partei, die vielleicht nur noch in eben diesem Bundesland prozentuell relevant besteht, ein Problem damit hätte?
Der ORF wollte diesen Film …
Auch wenn wohl mit dem voranschreitenden Wahljahr immer öfter der Begriff „Regierungsfunk“ ins Treffen geführt wird, könnte doch die Verzagtheit sowie das Des-, vor allem aber Eigeninteresse der großen Rundfunkanstalt und ihrer VertreterInnen der logische Grund sein, warum bei „Artikel 7 – Unser Recht!“ eine Notbremse gezogen wurde, als es dafür schon zu spät war. Denn dass der ORF den Film wollte, steht außer Streit. Belege dafür gibt es genügend: Ein ORFRedakteur begleitete und betreute den Film während des Entstehungsprozesses, kam regelmäßig zu Sichtungen und brachte ORF-Erfahrung ein. Auch die Argumentation des ORF, dass es sich hier doch um ein Projekt, das ausschließlich für den Kinobetrieb bestimmt war, handle, ist unwahr. (Vielmehr wurde der Kinoeinsatz erst durch das Vorgehen des ORF forciert.) Die FilmemacherInnen zahlten für die Verwendung der ORF-Archivaufnahmen eindeutig den Tarif, der für eine Fernsehausstrahlung bestimmt ist (das Mehrfache vom Tarif für eine reine Kinonutzung). Der ORF wollte diesen Dokumentarfilm: Er hat ihn gefördert, koproduziert und bei der finalen Abnahme bestätigt. Und dann wollte er ihn nicht mehr. Das Argument der Objektivität ist problematisch. Nicht nur im Kontext des ORF, der hin und wieder selbst ein Problem damit zu haben scheint. Etwa, wenn ORF Chefredakteur Walter Seledec einen Geschichtsbeitrag über ein politisches Lager macht, dem er selbst mit offenbar höchst subjektiver Begeisterung angehört. Oder im Fall des vom Bundeskanzleramt veranstalteten Festivals „Österreich 2005“, bei dem der ORF als ausgewiesener (Medien-) Partner die Hofberichterstattung für diverse Regierungsfeierlichkeiten übernahm. Der Kanzler, der zum 50jährigen Staatsvertragsjubiläum, eingerahmt von elf Stunden ORF-Programm zum feierlichen Anlass, seine Rede an die Nation gab, bleibt in Erinnerung. Niemand soll sich hier auf den Schlips getreten fühlen, die Hegemonie der Kräfte optimal zu bündeln, ist der Schlüssel zum Erfolg. Gewählt wird in diesem Jahr schließlich nicht nur der österreichische Nationalrat, sondern auch die ORFGeneraldirektion – und dafür gilt es (nach dem Verlust der absoluten ÖVP-Mehrheit im Stiftungsrat) Bündnisse zu schmieden.
… aber der Film soll anders sein: Nach Maßstab des ORF?
Was aber ist mit dem ORF-Gesetz und seinem Auftrag, ein differenziertes Gesamtprogramm zu bieten? Gesellschaftlich abweichende Anschauungen und Richtungen zu berücksichtigen? Einem demokratiepolitischen Konsens Genüge zu tun, indem durch die Gesamtheit des Sendeprogramms Meinungsvielfalt gewahrt und gewährleistet ist? Ist „Artikel 7 – Unser Recht!“ nicht ein wichtiger Beitrag dafür? Hat der ORF den Film nicht sogar deshalb gefördert? Die Antwort darauf blieb ebenso wie die Begründung für die Nicht-Ausstrahlung bislang aus. Das vom ORF bemühte Objektivitätsgebot gegenüber „Artikel 7 – Unser Recht!“ hat der ORF für sich selbst anzuwenden: Im Programmauftrag für den öffentlichrechtlichen Rundfunk sind entsprechende Gebote ausschließlich in Hinblick auf die Gestaltung seiner eigenen (Informations-)Sendungen zu finden. („Der ORF hat für eine objektive Auswahl und Vermittlung von Informationen in Form von Nachrichten und Reportagen zu sorgen sowie bei eigenen Kommentaren, Sachanalysen und Moderationen den Grundsatz der Objektivität zu wahren.“) Selbstverständlich ist das Objektivitätsgebot nicht auf einzelne Filme anwendbar. Dokumentarfilme sind künstlerische Ausdrucksformen, doch gerade diesen Status will der ORF bei dem – auch aus verschieden Kunstförderungsbudgets finanzierten Film – „Artikel 7 – Unser Recht!“ nun nicht mehr gelten lassen. Der Film, so lässt die ORF-Kommunikationsabteilung wissen, „ist eine politische Dokumentation, für die das Gebot der Objektivität und Meinungsvielfalt gilt – ebenso wie für das gesamte Informationsangebot des ORF“. Die Situation, die der ORF damit schafft, schadet in erster Linie ihm selbst. In einer Situation, in der die Institution mehrfach und zunehmend unter Druck gerät – sei es durch Kritik aus der Filmbranche, die Gelder und Interesse vermisst; seien es durch Zweifel am Qualitätsanspruch bei Programmgestaltung und auch Produktionstätigkeit; seien es die schwindenden ZuseherInnenzahlen; seien es verschwindende Formate; sei es schließlich das Defizit der Objektivität selbst, das als Verlust von Kritikfähigkeit immer öfter moniert wird – in dieser Situation werden Diskussionen wie jene um „Artikel 7- Unser Recht!“ per se zu einem Instrument, das vor allem die eigenen hausgemachten Defizite bloßlegt. Wenn eine Generaldirektorin erst durch ihr eigenes Aufsichtsgremium – vielleicht – zu einer Antwort bewegt werden kann, wenn die MitarbeiterInnen unterschiedlicher Ränge rhetorisch zwischen anscheinendem Maulkorberlass und peinlichen Null-Aussagen wanken, so sind die Alarmglocken für den öffentlichrechtlichen Rundfunk nicht mehr zu überhören.
Daniela Koweindl ist kulturpolitische Sprecherin der IG Bildende Kunst.