The Ring of Fire
Auch nach dem Ende des Prozesses gegen vier Aktivist_innen der #unibrennt-Bewegung reißt die Diskussion um den Ermittlungsparagrafen 278 nicht ab.
Vor dem Prozess ist nach dem Prozess
In Heft 1/2012 der Kulturrisse erschien ein Text über den Prozess am Wiener Landesgericht gegen die vier Aktivist_innen der #unibrennt-Bewegung. Der sich an jahrelange Rufdatenüberwachung, Observationen und mehrwöchige Untersuchungshaft anschließende Prozess ließ im März dieses Jahres bereits auf einen möglichen Freispruch hoffen. Zu blank stand die Staatsanwaltschaft da. Der zweite Verhandlungstag endete im Juli, allerdings nur mit einem rechtskräftigen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft erhob gegen den Freispruch der drei anderen Beschuldigten den Vorbehalt einer Nichtigkeitsbeschwerde. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Und die Staatsanwaltschaft hat unter Einhaltung der Fristen bis Ende September Zeit, gegen das erstinstanzliche Urteil zu berufen.
In der Urteilsverkündung ließ der Richter verlauten, die politische Betätigung der Beschuldigten sei dem Gericht egal. Die Neutralitätspflicht staatlicher Organe mag man in einem rechtsstaatlichen Verständnis als part of the game voraussetzen. Nun beruht aber die Ermittlungsgrundlage auf den vermeintlichen Erkenntnissen des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT). Dieses sah sich unter der Leitung Erich Zwettlers befugt, den politischen Widerstand der #unibrennt-Bewegung seit 2009 zu überwachen und zu kriminalisieren. Die Staatsanwältin ließ den Vorwurf „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ (§ 278b) zwar aus der Anklageschrift fallen, versuchte den Vorwurf der Brandstiftung im Prozessverlauf aber weiterhin mit Argumenten zu untermauern, die die Verteidigerin in der Nähe einer „Gesinnungsüberprüfung“ sah. So wurde die Beteiligung an „einschlägigen Demonstrationen“ als belastendes Indiz angeführt, und die Inanspruchnahme des Aussageverweigerungsrechts führte für die Staatsanwältin zur Verhärtung des Verdachtsmoments. Wenn Anklagepunkte zwar fallen, die Grundannahmen ihrer Ermittlung aber Eingang in die Prozessführung finden, dann bleiben staatliche Repressionsmaßnahmen nicht nur legitim, sondern tragen darüber hinaus zu einer möglichen Verurteilung bei. In diesem Fall wären die Beschuldigten von bis zu zehn Jahren Haft bedroht gewesen.
Während der Richter also die politische Neutralität betonte und sich die Staatsanwältin teilweise selbst widersprach, als sie den Beschuldigten eine unbedeutende Rolle in der #unibrennt-Bewegung attestierte, wurden die Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt. Damit wurde eine Ladung von LVT Beamten, unter anderem Erich Zwettler, verunmöglicht. Diese hätten vielleicht zur Klärung gewisser Widersprüche in den Observationsberichten von LVT und der gleichnamigen Bundesbehörde BVT beitragen können. Das mutmaßliche „Bekennervideo“, das vom Erstbeschuldigten laut LVT um 3:17 Uhr, laut BVT aber exakt zwölf Stunden später, also am folgenden Nachmittag, hochgeladen worden sein soll, stand im Fokus der Verhandlung. Obwohl sich bereits am ersten Verhandlungstag die Identifizierung schemenhafter, vermummter Personen als unmöglich erwiesen hatte, blieb die Staatsanwältin bei ihrem Urteil, zwei Beschuldigte auf dem Video wiedererkennen zu können. Letztlich folgte sie auch an diesem Punkt ihren eigenen Vorannahmen – dass, wer aktive Gesellschaftskritik praktiziere, sich zwangsläufig radikalisieren und zu zündeln beginnen müsse. Diese Theorie wollte sie an den Beschuldigten exerzieren. Die Freisprüche erfolgten in Ermanglung jeglicher relevanter Beweise.
Von der Repression zur Regression
In der österreichischen Zivilgesellschaft ist der Ermittlungsparagraf 278 mit gutem Grund nicht wohlgelitten. Während die politische Kritik, die durch die von Repression betroffenen Aktivist_innen artikuliert wird, häufig als naive Verblendung jugendlicher Akteur_innen abgetan wird, werden die Überwachungsmaßnahmen, die Untersuchungshaft und das drohende hohe Strafmaß als überzogen und nicht gerechtfertigt diskutiert. Vollkommen aus dem Blick geraten dabei die Motive von Verfassungsschutzbehörden und Polizei, die zu den Ermittlungen führen. Dass es dabei um die Ausforschung „bedrohlicher Staatsfeind_innen“ geht, ist scheinbar nur sehr oberflächlich im Bewusstsein verankert. Und so können sich User_innen des Online-Forums der Tageszeitung Der Standard darüber ergehen, dass sie „Stepic, Mensdorf, Klasnic, Strasser, Grasser“ den Ermittlungsparagrafen an den Hals wünschen. Oder die „Mafiaparagrafen“ gleich gedanklich dorthin verlegen, wo sie ihrer Meinung nach hingehören – nach Italien nämlich. Die_der User_in „Ganymede“ postete am Abend des 29.07.12: „Nun wird die Mafia sich nicht selber richten. Diese Arbeit wird die Bevölkerung erledigen müssen.“ Ein beängstigendes Resümee.
Astrid Hanisch lebt und stirbt in Wien – jeden Tag ein bisschen.