OPEN CALL 2022/2023: Kunst. Kultur. Demokratie.

Die Kärntner Kulturstiftung verfolgt das Ziel, Kärnten als Kreativraum mit herausragenden Potentialen national und international sichtbar zu machen. Sie will die Identität Kärntens, insbesondere unter Einbeziehung der angrenzenden Regionen als Land mit innovativen Zukunftsstrategien mitgestalten und stärken, indem sie herausragende künstlerische Ideen und zukunftsorientierte Projekte mit internationaler Ausrichtung fördert. Sie versteht sich als unabhängige Organisation, der es ein besonderes Anliegen ist, Impulse zu setzen und innovative Projektideen, zusätzlich bzw. unabhängig von der öffentlichen Kulturförderung, zu ermöglichen.


SIE FÖRDERT DAHER BIENNAL PROJEKTE AUF BASIS EINER OFFENEN AUSSCHREIBUNG!
OPEN CALL 2022/2023 Kunst. Kultur. Demokratie.

Programmatischer Fokus
Wir leben in einer Zeit, in der unsere demokratischen Grundwerte in hohem Maße gefährdet sind. Kriege und Krisen zerstören unsere zivilisatorischen Errungenschaften. Was kann die Kunst dagegen bewirken? Welche visionäre und verbindende Kraft kann sie entfalten?
Wir suchen innovative, inklusive und generationenübergreifende Projekte, die Haltung und humanistische Werte vermitteln, die Grenzen überwinden und Menschen verbinden.

Förderkriterien
Das Ziel ist die Entwicklung und Förderung von Kulturprojekten, die weit über die Grenzen Kärntens hinaus Strahlkraft entwickeln und sich in verschiedenen Zugängen und Sichtweisen nähern. Die Kärntner Kulturstiftung lädt Künstlerinnen und Künstler aller Sparten dazu ein, herausragende, deutlich sichtbare und nachhaltige Projekte zu entwickeln und künstlerisch zu thematisieren.

Erwartet werden zeitgemäße Projektideen aus allen Bereichen und Genres von Kunst und Kultur.

Die folgenden Leitthemen sollten in einem Projekt, das zur Förderung eingereicht wird berücksichtigt sein:
• Positionierung Kärntens als Kulturland
• Projekte von gesellschaftlicher Relevanz, Nachhaltigkeit und Multiplikatorwirkung
• Innovation und Zukunftsorientierung

Die Bandbreite der förderbaren Projekte erstreckt sich über jede Art von Kulturvorhaben aus den Sparten Musik, Literatur, darstellende und bildende Kunst, Tanz, Film und Neue Medien, Baukultur, sowie Projekten aus dem Bereich der Volkskultur.
Wünschenswert ist dabei die Sicht- und Erlebbarkeit von Kunst und Kultur, ein zeitgenössischer Ansatz und eine internationale Ausrichtung.

Beihilfenrichtlinie
Es gelten die allgemeinen Beihilfenrichtlinien der Kärntner Kulturstiftung.
Der Vorstand der KKS entscheidet über Anträge auf Grundlage einer Bewertung, die ausschließlich nach qualitativen Kriterien durch eine Fachjury –das Kuratorium, erfolgt. Die Jury berät in nichtöffentlicher Sitzung.
www.kulturstiftung.at/about/gremien/

Die Auswahl erfolgt in einem zweitstufigen Verfahren, bei dem 6 bis 8 eingereichte Kulturprojekte auswählt und deren Projektwerber*innen in der Folge zu einem Hearing vor den Gremien der KKS geladen werden. Nach Abschluss der Hearings wird eine Auswahl der Projekte für eine Förderung empfohlen.
Als förderungswürdiges Vorhaben gilt die Produktion, Planung und Durchführung von einzelnen Projekten und/oder Werken aus allen Kunst- und Kultursparten. Der Vorstand der Kärntner Kulturstiftung entscheidet über die Vorschläge des Kuratoriums
zur Projektrealisierung unter Ausschluss des Rechtsweges und ohne Anspruch auf Vergabe.
 

Fördermittel – Förderanteil
Für die Umsetzung von Projekten steht, im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung OPEN CALL 2022/2023 Kunst. Kultur. Demokratie., insgesamt ein Fördervolumen von bis zu 200.000 Euro zur Verfügung. Die KKS erbringt ihre Förderung dabei durch die Gewährung von Finanzmitteln auf Basis einer Mitfinanzierung.

Die Mindestantragshöhe beträgt 30.000 Euro, die maximale Antragshöhe ist mit 100.000 Euro begrenzt.
Die von der Fachjury ausgewählten Projekte werden nach Maßgabe, der für den Call veranschlagten Mittel, durch die KKS im Ausmaß von bis zu maximal 80% der förderbaren Gesamtkosten finanziell unterstützt. Dies bedeutet, dass mindestens 20 % der Projektkosten durch den/die Projektträger*innen anderwärtig (z.B.: Eigenmittel, Einnahmen, Sponsoring, sonstige monetäre Förderungen) finanziert werden müssen.
Ein Nachweis für die Beantragung, im Falle einer Co-Finanzierung durch die öffentliche Hand (Bundesministerium für Kunst und Kultur, Bundesländerkulturförderung, Stadt/Gemeindemittel, EU-Projektfördermittel etc.), ist erforderlich und muss den Einreichunterlagen und dem Finanzplan beigelegt werden.

Gesucht werden Einreichungen, die neu konzipiert sind und den thematischen und formalen Kriterien der Ausschreibung entsprechen. Nicht gefördert werden Projekte, die die Fortführung bestehender Formate darstellen, sowie Jahresprogramme und Kulturvorhaben, die ausschließlich online konsumierbar sind. Auch Projekte, die sich nur aus Planungsaufwand und konzeptioneller Arbeit zusammensetzen sind im Rahmen dieser Ausschreibung nicht förderbar.

Geografisches Setting
Der Hauptteil der Projektumsetzung muss im Gebiet des Bundeslandes Kärnten stattfinden.
Regionale Vorgaben oder Einschränkungen sind diesbezüglich keine vorhanden.

Teilnahmeberechtigung
Diese offene österreichweite Ausschreibung richtet sich an alle Kunst- und Kulturschaffenden, an Kunst- und Kulturvermittler*innen, Einzelpersonen, Kulturvereine, Arbeitsgemeinschaften, Künstlerkollektive und andere Kulturorganisationen aus allen Sparten, die ihren Sitz in Österreich (amtlicher Meldezettel) haben.
Es steht den Vorgenannten frei, mit Projektpartner*innen, die ihren Sitz nicht in Österreich haben zu kooperieren.

Ausgenommen als Projektwerber*innen sind öffentliche Institutionen und Körperschaften
öffentlichen Rechts. Diese können jedoch als Projektpartner*innen fungieren.

Zeitrahmen – Termine
Für die Umsetzung der/des geförderten Projekte/es steht der Zeitraum Jänner 2023 bis August 2024 zur Verfügung.
Bewerbungsfrist endet am 4. September 2022.

Das elektronische Einreichformular und alle weiteren relevanten Informationen sind auf der
Homepage der KKS abrufbar.

Die Ergebnisse werden von der KKS voraussichtlich im November 2022 auf der Website der
Kärntner Kulturstiftung und in Presskonferenzen veröffentlicht.


Einreichung – Fristen
Die Ausschreibungseinreichungen haben in digitaler Form - zu finden unter
www.kulturstiftung.at im Menüpunkt „2. Open Call“ - zu erfolgen. Alle Anfragen können an
office@kulturstiftung.at gerichtet werden.
Einreichschluss ist der 4. September 2022 um 23.59 Uhr.

 


Weiterführende Informationen & Kontakt

KÄRNTNER KULTURSTIFTUNG
Wir schätzen, fördern und vernetzen.
Stiftungsvorstand:
Mag. Dr. h.c. Monika Kircher
Mag. Ina Maria Lerchbaumer
Dr. Adolf Rausch
Liesersteggasse 14
9800 Spittal an der Drau
office@kulturstiftung.at
www.kulturstiftung.at