Künstler*innen – Sozial – Versichert

Eine Veranstaltung der IG Kultur Steiermark in Kooperation mit der IG Bildende Kunst am 30. & 31. Oktober 2018 | KiG! Lagergasse 98a, 8020 Graz

Wann beginnt eine Pflichtversicherung in der SVA, was kostet sie und welche Leistungen umfasst sie? Was ist ein Lückenschluss, und wie steht es um Tantiemen? Wie beende oder unterbreche ich eigentlich eine Pflichtversicherung? Wie kann ich einen Zuschuss zu den Sozialversicherungs-beiträgen erhalten, obwohl ich nicht über die geforderte Einkommensuntergrenze aus künstlerischen Tätigkeiten komme? Was gilt überhaupt als künstlerische Tätigkeit? Seit 2015 gibt es außerdem den KSVF-Unterstützungsfonds für Notfälle von Künstler*innen. Wann aber ist ein Notfall ein Notfall?

Sozialversicherungsangelegenheiten können ganz schön verwirrend sein und Unsicherheiten hervorrufen. Daher ist es hilfreich die Grundlagen der SVA (Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft) und des KSVF (Künstler*innen-Sozialversicherungsfonds) erklärt zu bekommen! Wir bieten im Rahmen unserer Weiter Wissen Workshops eine Informations- und Beratungsveranstaltung für selbstständige Künstler*innen an.

Am Dienstag, den 30. Oktober werden die Grundlagen der SVA Pflichtversicherung sowie des Künstler*innen-Sozialversicherungsfonds vorgestellt. Expert*innen beantworten darüberhinaus Fragen zu den wichtigsten Themen. Am Mittwoch, den 31. Oktober können in Einzelberatungen individuelle Anliegen besprochen werden.

Referent*innen: Bettina Wachermayr (Geschäftsführerin KSVF) und Andreas Koeck (SVA, Landesstelle Steiermark – VersicherungsService)

Moderation: Daniela Koweindl (IG Bildende Kunst, Kulturrat Österreich)

 

Weiter Wissen: Künstler*innen – Sozial – Versichert | KiG! Lagergasse 98a, 8020 Graz

Dienstag, 30. Oktober 2018 – 16 Uhr: Vorträge und Diskussion

Mittwoch, 31. Oktober 2018 – 10 bis 12 Uhr: Individuelle Beratungen (um Anmeldung unter lessiak.igkultur@mur.at wird gebeten!)