Investitionskostenzuschuss für jahresgeförderte Kulturinitiativen

Zweck / Intention:
Unterstützung von Kulturinitiativen im Bereich infrastrukturelle Maßnahmen;

Zielgruppe / Voraussetzungen:
Einreichberechtigt sind Kulturinitiativen, deren Jahresprogramm von der BKA-Kulturinitiativen-Abteilung (Abteilung II/7) gefördert wird

Kriterien und Bedingungen:
Unterstützt wird die Anschaffung technischer Ausstattung im Veranstaltungsbereich und beweglicher Investitionsgüter.

Folgende weitere Parameter werden berücksichtigt:

  • Auswahl des Bestgebots nach dem Bundesvergabegesetz (3 Anbote);
  • Einbeziehung der Länder und Gemeinden;
  • angemessene Eigenleistung;

Vergabemodus:
Die Vergabe erfolgt durch den Kulturinitiativenbeirat nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten im letzten Quartal des laufenden Jahres.

Einreichunterlagen:
vollständig ausgefülltes Förderungsformular mit folgenden Beilagen:

  • detaillierte Kalkulation
  • Finanzierungsplan unter Anführung von Eigenmitteln, Sponsorengeldern und der Beteiligung der regionalen Gebietskörperschaften
  • 3 Anbote

Einreichfrist:
Einreichfirst ist der 31. August 2018.
 

Weitere Details zu den Einreichmodalitäten sind online abrufbar.