Kunstfreiheit: Ein bewegliches Fest

In den meisten Teilen dieser Welt herrscht ein „Kampf der Erzählungen“. Künstler*innen und Kulturveranstalter*innen werden zunehmend zum Ziel von Unterdrückung durch jene, die eine informierte, kritische Öffentlichkeit verhindern wollen. Verletzungen der Kunstfreiheit stehen immer häufiger auf der Tagesordnung, Flucht bleibt oft die einzige Option. Mary Ann DeVlieg analysiert, wie es um die Kunstfreiheit bestellt ist, was darunter überhaupt zu verstehen ist und welche Handlungsoptionen entwickelt wurden.

Artist: Cee Pil / Dok Noord, Foto: Ferdinand Frey 2015, CC BY-NC-ND 2.0

Es herrscht ein Mangel an globalen Organisationen, die sich für die Wahrung der Rechte und die Sicherheit von gefährdeten Künster*innen einsetzen, insbesondere von Theaterschaffenden, deren Bedürfnisse in Städten der Zuflucht oft schwieriger zu erfüllen sind, da sie die Zusammenarbeit mit anderen Künstler*innen benötigen. Trotz der hervorragenden Arbeit von FreeMuse, PEN, ICORN, freeDeminsional und Arts Rights Justice EU-Arbeitsgruppe, braucht es mehr Engagement von der Öffentlichkeit und von Künstler*innen der „freien Welt“. 

Zentrale Themen im Bereich Rechte von Künstler*innen und ihrer Sicherheit sind: gefährdete Künstler*innen zu erreichen, sie bei der Flucht vor Bedrohungen in ihren Heimatländern zu unterstützen, Unterbringungs- und Zufluchtsmöglichkeiten zu koordinieren, bedrohte Künstler*innen zu unterstützen (inklusive rechtlicher, medizinischer, künstlerischer Unterstützung und Bildungsangeboten), und das Bewusstsein dafür in der Kunstszene und darüber hinaus zu stärken. – Jessica Litwak, Kuratorin der Serie zur Kunstfreiheit bei Howlround. 

Was ist dann die Rolle von Kunst in einer postfaktischen Welt?

Wir nennen es so,„postfaktisch“, aber wir sollten es „Lügen“ nennen - eine Zeit, in der einige Menschen sich nicht dafür schämen, für ihre eigenen Zwecke offen zu Lügen. 

Ich glaube, dass die wahre Natur der Dinge herauskommt und deshalb werden die Intentionen in der Kunst immer in der Arbeit offenbart. Wenn sich Künstler*innen für ihre Mitmenschen und diese Gesellschaft interessieren, dann wird das immer auch in der Arbeit zum Ausdruck kommen. Ich schätze, dieses Interesse wird auch Solidarität genannt. Nochmals, ich bin nicht der Meinung, dass Künstler*innen besonders herausgegriffen werden sollten, aber wir müssen uns alle fragen, ob wir genug Solidarität mit unseren Mitmenschen zeigen. -- Wolfgang Tillmanns

 

Wir leben in einer Zeit, in der sich viele zeitgenössische Künstler*innen sozialen Engagement als Kunstform zugewandt haben. Ähnlich wie Philosoph*innen hinterfragen sie Verhaltensweisen, Wörter und Taten, die die Gesellschaft für selbstverständlich hält und rücken diese in ein neues Licht. 

Genau wie Journalist*innen, die beschämende und illegale Aktivitäten aufdecken, werden Künstler*innen damit zum Ziel von Unterdrückung durch jene, die eine informierte, kritische Öffentlichkeit verhindern wollen. In den meisten Teilen dieser Welt herrscht ein „Kampf der Erzählungen“ im öffentlichen Raum. 

Meinungsfreiheit als ein Konzept besteht schon seit langer Zeit, doch die Freiheit spezifisch des künstlerischen Ausdruckes ist noch relativ jung, obwohl Organisationen wie PEN-International oder der UK’s Index on Censorship seit vielen Jahren aktiv Schriftsteller*innen unterstützt haben. 1998 wurde Freemuse gegründet, die Fälle recherchieren und sich für zensierte, verfolgte und inhaftierte Musiker*innen einsetzen und auch hinter den Kulissen für ihre Freiheit und Sicherheit verhandeln. Freemuse ist die einzige Organisation, die jährlich Statistiken über Verletzungen der Kunstfreiheit veröffentlicht (für alle Kunstsparten seit 2014). Aktiv seit 1993 wurde 2006 formell ICORN (International Cities of Refuge Network) gegründet und ist heute ein internationales Netzwerk von fast siebzig Städten, die Schriftsteller*innen und anderen Künstler*nnen, die vor Verfolgung fliehen, Zuflucht gewähren. FreeDimensional (heute ArtistSafety.net) wurde ebenfalls 2006 gegründet -- ein zehn-Jahres Projekt, das gefährdete Künstler*innen (artists-at-risk genannt) an geeignete Künstler*innen-Residenzen vermittelt, um diese in Sicherheit zu bringen. 
 

Gefährdete Künstler*innen (artists-at-risk) sind jene, deren Kunstwerk gegenüber den Mächtigen die Wahrheit ausdrücken, die Ideale sozialer Gerechtigkeit hochhalten und die freie Ausübung der Menschenrechte einmahnen, und als direkte Folge daraus in ihren eigenen Menschenrechten bedroht, beschnitten und verletzt werden.


Im Jahr 2017 hat Freemuse 533 Fälle von Verletzungen der Kunstfreiheit in 78 Ländern dokumentiert, um hinzuzufügen: „Das ist nur die Spitze des Eisbergs“ – es gibt viele weitere Fälle, die gar nicht erst gemeldet werden. Die Zahl der dokumentierten Fälle steigt stetig an, vermutlich durch die wachsende Sichtbarkeit dieses Phänomens. Obwohl die Bezeichnung bei einigen Künstler*innen Unbehagen auslöst, war die Anerkennung von Künstlern*innen als Verteidiger*innen der Menschenrechte (human rights defenders, HRDs) entscheidend, da Menschrechtsorganisationen über Systeme zum Monitoring von Menschenrechtsverletzungen verfügen, als auch über Förderprogramme und Gelder zum Schutz von HRDs. Allmählich, zunehmend können Künstler*innen, Kunstorganisationen und Einzelpersonen, die gefährdete Künstler*innen unterstützen, auf diese Systeme zugreifen und spezielle Programme für gefährdete Künstler*innen - wie Fonds, Stipendien oder Umsiedlung zu vorübergehenden sicheren Aufenthaltsorte - etablieren. 

2013 wurde den Vereinten Nationen ein wegweisender Bericht von Farida Shaheed, der damaligen UN-Sonderberichterstatterin für kulturelle Rechte, vorgelegt. Ihr Bericht The Right to Freedom of Artistic Expression and Creation hebt die Besonderheiten der Kunst hervor, unter anderem:

…Künstler*innen mögen unterhalten…, aber sie tragen auch zu gesellschaftlichen Debatte bei und bringen manchmal gegenläufige Diskurse und potentielle Gegengewichte zu den bestehenden Machtzentren ein. …Sichtweisen in Frage stellen und kulturelle, überlieferte Ideen und Konzepte immer wieder aufgreifen…/ … Ein Kunstwerk unterscheidet sich von nicht-fiktionalen Aussagen… Interpretationen über ein Kunstwerk stimmen nicht notwendigerweise mit der intendierten Bedeutung seiner Schöpfer*in übereinkommen. Künstlerische Ausdrucksformen und Werke ... sollten nicht auf eine bestimmte Botschaft reduziert werden.

Gefährdete Künstler*innen (artists-at-risk) sind jene, deren Kunstwerk gegenüber den Mächtigen die Wahrheit ausdrücken, die Ideale sozialer Gerechtigkeit hochhalten und Menschenrechte einmahnen, und als direkte Folge daraus in ihren eigenen Menschenrechten bedroht, beschnitten und verletzt werden. Wir verwenden den Sammelbegriff „Zensur“, allerdings gibt es verschiedene Abstufungen, von ärgerlich bis tödlich:

  • Eine Galerie oder ein Theater beschließt aufgrund von öffentlichem oder privatem Druck eine Veranstaltung abzusagen.
  • Ein Sponsor zieht einen Preis für ein umstrittenes Kunstwerk zurück; öffentliche Fördermittel werden gekürzt oder die Genehmigung zur Nutzung eines Studios oder eines Proberäume wird zurückgezogen. 
  • Der/die Künstler*in wird von den Behörden auf eine geheime schwarze Liste gesetzt.
  • Eine Gruppe bedroht oder zerstört ein Kunstwerk oder blockiert den öffentlichen Zugang zu einer Theateraufführung. Unter dem Vorwand die Öffentlichkeit zu schützen, erzwingt die Polizei die Schließung einer Veranstaltung.
  • Künstler*innen oder ihre Liebsten werden bedroht oder physisch verletzt.
  • Oder die Künstler*innen werden einfach ermordet.
  • Oder sie werden zur Abschreckung verhaftet oder ins Gefängnis gebracht, oder jahrelang inhaftiert, in der Hoffnung, dass die Öffentlichkeit sie vergisst.
  • Indirekte Zensur kann den Verlust von Subventionen, Sponsoring, Räumlichkeiten, von Ausstellungen, Buchungen oder mangelnden Polizeischutz beinhalten. Zensur durch den Markt geschieht, wenn Verleger*innen Angst vor einer Veröffentlichung haben oder das Publikum nur schwer erreicht und entwickelt werden kann, da Werke verbannt werden. 
  • Die Mobilität und Bewegungsfreiheit ist bedroht, wenn Künstlern*innen kein Visum erhalten oder pauschal, wie kürzlich in den USA, die Einreise verweigert werden; viele sind zudem mit mit aggressiven Verhören auf Flughäfen konfrontiert.

Es gibt eine wachsende Gefahr für Künstler*innen in sozialen Medien. Sie müssen Anfeindungen von jenen erdulden, die mit den Aspekten ihrer Arbeiten nicht einverstanden sind (wie beispielsweise zu Frauenrechten, Religion, Minderheitenrechte oder politische Zugehörigkeit). Auch soziale Medienplattformen selbst sind schuld an der Zensur von Werken, die legal gezeigt werden können. 

Schlussendlich ist Selbstzensur immer dann und dort häufig der Fall, wenn Künstler*innen sich bedroht fühlen. Im Jahr 2015 berichtete „fast die Hälfte der 2.900 schwedischen Künstler*innen, die an einer Umfrage teilgenommen haben, über Erfahrungen mit Bedrohungen und Gewalt, vor allem von ‚Rechtsextremist*innen und Rassist*innen’ und ein Drittel hat sich aus der Öffentlichkeit zurückgezogen oder bestimmte Themen aufgegeben." (Swedish Agency for Cultural Policy Analysis, 2016)

 

Es ist die Aufgabe des Staates die Rechte, die er gesetzlich verankert hat, zu schützen und zu verteidigen, doch ist in den meisten Fällen der Staat selbst der Täter - indem er internationales Recht, das unterzeichnet wurde, nicht durchsetzt, indem er Künstler*innen nicht schützt oder diejenigen, die Künstler*innen unterdrücken, nicht straft. Nichtstaatliche Täter sind unter anderem: 

  • Bildungseinrichtungen (die Lehrer*innen entlassen)
  • Massenmedien, Rundfunk, Telekommunikations- und Produktionsfirmen (die Werke nicht verbreiten)
  • Gewerkschaften (die Künstler*innen die Arbeit verbieten, indem sie ihnen die Mitgliedschaft verweigern)
  • Bewaffnete Extremist*innen und organisierte Kriminalität (Drogenmafia und Banden)
  • Religiöse Autoritäten und traditionelle „Führer“ 
  • Konzerne, Vertriebsgesellschaften, Einzelhändler und Sponsor*innen (große multinationale Konzerne verklagen Künstler*innen wegen Urheberrechtsverletzungen)
  • Zivilgesellschaftliche Gruppen und Vereine usw. (Zensur des Mobs, Zensur der Straße)

Regierungen nutzen verschiedene Gesetze als Vorwand, um Künstler*innen zum Schweigen zu bringen: 

  • Aufwiegelung, Antidiskriminierung oder Verhetzung
  • Terrorismus
  • Gefährdung der öffentlichen Ordnung
  • Blasphemie (in Myanmar wurde ein Caféhausbesitzer aus Neuseeland zu zweieinhalb Jahren Haft und Zwangsarbeit verurteilt, weil er den Buddhismus beleidigt hatte, indem er ein Bild von Buddha mit Kopfhörern auf Facebook teilte.)
  • Neue Gesetze gegen Fake News
  • Obszönität: In den USA haben religiöse Gruppen versucht nackte Statuten in öffentlichen Parkanlagen zu bedecken.

In ihrem 2017 veröffentlichen Bericht über den Beitrag von Kunst- und Kulturinitiativen zur Entwicklung einer Rechte-respektierenden Gesellschaft, stellt die derzeitige UN-Sonderberichterstatterin für kulturellen Rechte, Karima Bennoune fest, dass Verletzungen

Häufig Versuche beinhalten, die mit kulturellen Mitteln versuchen, Kultur auf Grundlage einer monolithischen Weltanschauung neu zu definieren, mit einem Fokus auf „Reinheit“ und Feindseligkeit gegenüber "dem Anderen", die "Ehre" und "Bescheidenheit" überwachen, kulturelle und moralische Überlegenheit beanspruchen, eine vermeintliche "wahre Religion" oder "authentische Kultur" aufzwingen, zusammen Kleidungs- und Verhaltensvorschriften, die oftmals lokalen Bevölkerungsgruppen fremd sind, die künstlerische Ausdrucksfreiheit unterdrücken und die Freiheit der Wissenschaft einschränken.


Die Unkenntnis darüber, was rechtlich erlaubt oder verboten ist, ist weit verbreitet. Künstler*innen und Kulturschaffenden verstehen die Rechtslage nicht ganz. Oft wurden internationale Verträge ratifiziert, aber nicht durchgesetzt, oder es bestehen weiterhin nationale Gesetzte, die tatsächlich im Widerspruch zum internationalen Recht stehen – das übrigens Vorrang vor nationalen Gesetzen hat, sobald ein Land es ratifiziert hat.
 

Es ist die Aufgabe des Staates die Rechte, die er gesetzlich verankert hat, zu schützen und zu verteidigen, doch ist in den meisten Fällen der Staat selbst der Täter - indem er internationales Recht, das unterzeichnet wurde, nicht durchsetzt, indem er Künstler*innen nicht schützt oder diejenigen, die Künstler*innen unterdrücken, nicht straft.


Und natürlich versteht auch die breite Öffentlichkeit kaum, was rechtlich erlaubt ist. Und weil Kunstorganisationen nicht auf ein tieferes Verständnis hingearbeitet haben, ist die Öffentlichkeit Künstler*innen oder Kunstwerken gegenüber oft skeptisch. In fast allen Fällen, in denen gegen ein Kunstwerk öffentlich demonstriert wurde, haben die Demonstrierenden das Buch nicht gelesen, noch das Stück oder den Film gesehen, noch die Gelegenheit genutzt, die Intention des/der Künstler*in, dieses Werk zu schaffen, zu verstehen. Die breite Öffentlichkeit kann unsere größte Bedrohung oder unser stärkster Unterstützer sein. Aufgehetzt von Populisten, können sie blind protestieren, manipuliert von Angst, Hass oder ihre eigenen existentiellen Frustrationen. Zugleich können sie sich aber auch für "ihre" lokale Kunstorganisation einsetzen. Der intensive Dialog mit dem Publikum, lange bevor es zu Kontroversen kommt, liegt heute eindeutig in der Verantwortung der Kunstorganisationen auf der ganzen Welt, und einige Museumsdirektor*innen in den USA rufen zu mehr Aktivitäten in diese Richtung auf. 

In einigen Ländern verteidigen spezialisierte Anwält*innen, Verbände oder Organisationen die Künstler*innen gegen illegale Verletzungen der Meinungsfreiheit. Es ist entscheidend, dass Rechtsanwält*innen und Richter*innen überall besser informiert werden. 

Staaten, Polizeibehörden oder andere öffentliche Einrichtungen, die für den Schutz der Meinungsfreiheit zuständig sind, zeichnen sich oft durch Unkenntnis der Gesetze, falsche Auslegung oder vorsätzliche Verfehlungen aus. Unpräzise und nicht näher definierte Rechtsbegriffe wie Beleidigung, Verherrlichung von Terrorismus oder Blasphemie werden fälschlich angeführt. Obwohl Island, Malta und Dänemark kürzlich ihre nationalen Gesetze gegen Blasphemie aufgehoben haben, berichtet die UNESCO, dass „...die Beleidigung von Religion und Blasphemie sowie vermeintliche Übertretungen traditioneller und konservativer Werte im Jahr 2016 mehr als ein Drittel der Gerichtsverfahren gegen Künstler*innen weltweit ausmachten".

Die Gesetze besagen, dass jede und jeder, unabhängig von politischen oder religiösen Überzeugungen, das Recht hat:

  • seine/ihre Meinung zu äußern
  • Informationen und Ideen zu empfangen und zu verbreiten
  • Meinungen zu äußern, zu finden und zu wählen sowie Zugang dazu zu haben (unter bestimmten Umständen, einschließlich jener, die andere beleidigend finden könnten)

 

Internationalen Übereinkommen und Verträge enthalten die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, aber auch die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Recht Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten, der Schutz der moralischen und materiellen Interessen, die sich aus jeder literarischen oder künstlerischen Produktion ergeben und sowie das Recht auf Freizeit (Kinderrechte beinhalten das Recht zu spielen).

Die künstlerische Ausdrucksfreiheit ist in vielen internationalen Rechtsinstrumenten der Vereinten Nationen verankert, die von vielen Ländern der Welt ratifiziert wurden. Dazu gehören die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948; der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) und über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) von 1996; das Übereinkommen zur Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) 1969 und viele weitere. Im Jahr 2015 veröffentlichte die UNESCO ihren ersten Weltbericht über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, der alle zwei Jahre überprüft und aktualisiert wird. Im jüngsten Bericht, widmet sich Kapitel 10, Vorstellungskraft und schöpferisches Schaffen braucht Freiheit, der Kunstfreiheit. Die Unterzeichner der 2005er UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt sind aufgefordert, über den bloßen Schutz hinauszugehen und aktiv unterstützende politische Maßnahmen und Fördermittel zu ergreifen.

Auf regionaler Ebene gibt es in der EU mehrere Verweise, darunter die EU-Menschenrechtsleitlinien in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung – online und offline von 2014. Diese EU-Richtlinien spielen eine wichtige Rolle, nicht nur in den EU-Mitgliedstaaten, sondern auch für EU-Delegationen und Diplomat*innen, die in Nicht-EU-Ländern stationiert sind. Künstler*innen werden in der Definition der human rights defenders explizit erwähnt. 

Natürlich sind Künstler*innen nicht verpflichtet zu kränken, zu beleidigen oder zu provozieren, ebenso wenig wie das Publikum verpflichtet ist, das Kunstwerk zu sehen, zu lesen oder zu hören. Viele sind überrascht, dass beleidigen erlaubt ist. Warum? Weil solche Anschuldigungen subjektiv sind: Was für die eine Person verletzend und beleidigend sein kann, kann für eine andere Person überhaupt nicht beunruhigend sein. Die Gesetze wurden formuliert, um Menschen zu schützen, damit diese ihre Meinung frei gegenüber zum Beispiel Regierungen, extremistischen oder sozialen Gruppen ausdrücken können, die schlichtweg diese Meinungen nicht mögen. Das internationale Recht hat daher eine Reihe von Tests entwickelt, um festzustellen, ob die Einschränkung der Meinungsfreiheit legitim ist oder nicht.

Es gibt Test, um die Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit der Einschränkung festzustellen und die Verhältnismäßigkeit der ergriffenen Maßnahmen zu beurteilen. Der Kontext einer Beleidigung wird von Anwält*innen anhand von sieben Faktoren untersucht:

  • Was wurde gesagt?
  • Wer hat es zu wem gesagt?
  • Wie wurde es gesagt?
  • Wann wurde es gesagt?
  • Wo wurde es gesagt?
  • Welche Absicht hatte der Spreche?
  • Welche Auswirkung hatte die Aussage? (Artikel 19)

 

Dieser Artikel kann die Geschichte der Entstehung kunst-spezifischer Initiativen nicht nachzeichnen, aber wir können kurz die wichtigsten wesentlichen Aktivitäten beschreiben: Interessenvertretung und Unterstützung (öffentlich und privat); Umsiedlung an sichere Orte; Notfallfonds zur Unterstützung der Kosten für den Umzug, Anwält*innen und medizinische Betreuung; und Training für den Kunstsektor, Aktivist*innen, Rechtsanwält*innen und Jurist*innen und NGOs.

Mehrere neue Initiativen wurden kürzlich gegründet oder finanziert, wie ARC, die Artists at Risk Connection mit Sitz in New York bei PEN Amerika, die eine Datenbank mit Organisationen zur Unterstützung gefährdeter Künstler*innen führen. Der ebenfalls in New York ansässige Artists Protection Fund, der wie ICORN Künstler*innen an sichere Aufenthaltsorte oder Universitäten vermittelt. Verfechter*innen der freien Meinungsäußerung beginnen Künstler*innen zu unterstützen, obwohl sich die großen NGOs nur auf die bekanntesten Fälle konzentrieren. Immer mehr Künstler*innen-Residenzen bieten an, auch gefährdete Künstler*innen aufzunehmen, obwohl die Aufenthaltsdauer länger als üblich ist und das Personal vor Ort geschult werden muss, um den/die Künstler*in psychologisch und professionell zu unterstützen. Diese Programme beinhalten in der Regel eine formale "Überprüfung", um festzustellen, ob die Geschichte legitim und der Gefährdungsgrad ernst ist. Aber wir beginnen mittlerweile endlich auch uns damit zu beschäftigen, was es braucht damit umgesiedelte Künstler*innen sich vollständig in ihr neues Lebens- und Arbeitsumfeld integrieren können. Dennoch: Umsiedlung und internationale Unterstützungs-Kampagnen behandeln nur Symptome. Die Ursachen dafür sind viel tiefer in den Gesellschaften verwurzelt.

Es gibt auch einige gute Modelle wie der britische Index on Censorship's "Law Packs" - Online-Broschüren entwickelt von von Künstler*innen, Anwält*innen und der Polizei, die die häufigsten rechtlichen Vorwürfe gegen Künstler*innen skizzieren, aufzeigen wie Künstler*innen sich vorbereiten und schützen können, was das Gesetz tatsächlich sagt und garantiert und wie sie sich bei Bedarf an die Polizei wenden können. Die Law Packs beziehen sich zwar nur auf britisches Recht, aber sie sind ein ausgezeichnetes Modell, das andere Länder für sich adaptieren könnten. 

Eine weitere gute Initiative ist die jährliche ARJ (Arts-Rights-Justice) Akademie an der Universität Hildesheim in Deutschland. Es bringt Kulturvereine oder -organisationen, Künstler*innen, Rechtsanwält*innen, Menschenrechtsorganisationen und NGOs zusammen, um ihre Kenntnisse und ihr Fachwissen auszutauschen.

Notfallfonds zur Unterstützung von Umzugs-, Rechts- und Behandlungskosten für verifizierte Fälle sind für gefährdete Künslter*innen zugänglich, manchmal in Zusammenarbeit mit ihren Gastgebern. EU ProtectDefenders ist eine Vereinigung von zwölf Menschenrechts-NGOs, die international tätig sind und von der Europäischen Kommission finanziert werden. Aus den USA führt Freedom House ähnliche internationale Programme durch und es gibt noch andere aktivistische Unterstützungsorganisationen, die Künstler*innen, speziell Frauen oder Menschenrechtsverteidiger*innen, wie LGBTQI-Anwält*innen, unterstützen.

 

Obwohl das steigende Interesse am Schutz und der Verteidigung der Kunstfreiheit absolut zu begrüßen ist, bleibt noch viel zu tun, um Verständnis und Unterstützung in der Öffentlichkeit zu entwickeln als auch Akteur*innen aus dem Kunst- und Rechtsbereich zu schulen. Seien wir ehrlich, besser wäre es, wenn Künstler*innen erst gar nicht umgesiedelt und die Kunstfreiheit nicht verteidigt werden müsste, weil das gesellschaftliche und rechtliche Klima in unseren Ländern besser wäre. Wie Tillmans an diejenigen von uns, die im Kultursektor arbeiten, appelliert: „Es dreht sich alles um Solidarität.“

 

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Dieser Beitrag von Mary Ann DeVlieg wurde erstmals von HowlRound am 14. Mai 2018 in Englisch unter dem Titel "Artistic Freedom: a Moveable Feast" veröffentlicht.
Übersetzung: Maxmillian Grandmontagne, Yvonne Gimpel (IG Kultur Österreich)

Mary Ann DeVlieg ist unabhängige Expertin und Evaluatorin für internationale Kulturkooperationen sowie Aktivistin für Kunstfreiheit.

Foto: Artist Cee Pil / Dok Noord, © Ferdinand Feys 2015 (CC BY-NC-ND 2.0)