Förderung: Skills Schecks 2023

Mit den Skills Schecks fördert die FFG berufliche Weiterbildungen von Mitarbeitenden im Bereich nachhaltige ökologische bzw. digitale Transformation mit bis zu 80% der Ausbildungskosten, gedeckelt mit max. € 5.000 pro Person. Auch gemeinnützige Vereine können einreichen, solange sie einen wirtschaftlichen (Hilfs-)Betrieb führen. 



Was wird gefördert?

Gefördert werden die Kosten von beruflichen Weiterbildungen, deren Schulungsinhalte überwiegend direkt oder indirekt zu einer ökologisch nachhaltigen und digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen. Die Förderung ist branchen- und technologieoffen. Alle geförderten Schulungsmaßnahmen müssen eine deutliche Schwerpunktsetzung in der nachhaltigen (ökologischen) bzw. digitalen Transformation aufweisen. Auch In-House-Schulungen können mit den Skills Schecks gefördert werden.
 

Folgende Weiterbildungsaspekte liegen im Schwerpunkt: 

  • Der Aufbau von Kompetenzen, durch Schulungsmaßnahmen in Technologien, die für den ökologischen Wandel erforderlichen sind, also auf erneuerbaren Energie basierenden und digitalisierten Technologien. Hier sind beispielsweise Weiterbildungen in den Bereichen Wasserstoff, Elektromobilität, Photovoltaik, eFuels und CO2-Neutralität enthalten. 
  • Der Aufbau von Managementkompetenzen bzw. Know-How über den Einsatz der oben genannten Technologien und Produktionsprozesse für eine nachhaltige und digitale Transformation des Unternehmens. Beispielsweise Nachhaltigkeitsmanagement, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Logistik.
  • Der Aufbau digitaler Kompetenzen und die Umsetzung der Technologien in Unternehmen, beispielsweise IT-Sicherheit, Programmierung, Systemadministration, digitale Logistik, BIM, Blockchain, Webdesign. (Hinweis: auch dieser Punkt muss einen Nachhaltigkeitsschwerpunkt aufweisen!). 
     

Nicht gefördert werden: 

  • vor Einreichung begonnene oder abgeschlossene Weiterbildungen
  • Schulungsmaßnahmen, die nur einzelne Aspekte der beiden Schwerpunkte nachhaltige bzw. digitale Transformation aufweisen
  • die Teilnahme an Tagungen, Kongressen, Konferenzen
  • Beratungsleistungen
  • Produktschulungen (z.B. zur Inbetriebnahme neuer Maschinen, etc.)
  • Digitalisierungsaspekte für Technologien oder Produktionsprozesse, die auf fossilen Energieträgern beruhen
  • Zertifizierungen ohne eine dazugehörige Weiterbildung
  • Abschlussarbeiten ohne eine dazugehörige Weiterbildung
  • Kosten der dualen Lehrausbildung
  • Von anderer Stelle geförderte Weiterbildungskosten 
  • Weiterbildungen im Ausland
  • Personal-, Reise- bzw. Unterbringungskosten
  • Weiterbildungen, die außerhalb der Beschäftigung im Unternehmen besucht werden, z.B. im Rahmen einer (Bildungs-) Karenz

 

Wer wird gefördert?

Unternehmen – darunter auch unternehmerisch tätige Vereine –mit Niederlassung in Österreich.

Gemeinnützige Vereine gelten lt. Auskunft der FFG dann als Unternehmen, wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit nachweisen können. Dies können auch Einnahmen im Rahmen eines Hilfsbetriebs sein, zB durch Vermietung von Räumen, Bar- oder Veranstaltungsbetrieb. 

Wichtiger Hinweis:
Im Rahmen der Antragstellung wird bei den Stammdaten abgefragt, um welche Art von Organisation es sich handelt. Habt ihr einen wirtschaftlichen (Hilfs-)Betreib, so solltet ihr beim Punkt „Meine Organisation ist...“ die Option „unternehmerisch tätig" wählen. Es gibt zwar auch den Punkt „gemeinnützige Organisation“ – diese ist aber für den Fall nicht zutreffend und schließt euren Verein von der Förderfähigkeit aus! 

 

Wieviel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Person und damit pro Skills Scheck maximal 5.000 EUR. Die Förderquote beträgt maximal 80% der förderbaren externen Weiterbildungskosten

Hinweis:
Da es sich um eine De-Minimis-Förderung handelt, wird im Antragsformular abgefragt, ob man eine sonstige De-Minimis-Förderung erhält. In der Regel werden öffentliche Kulturförderungen nicht als solche eingestuft. Das De-Minimis-Kriterium kann somit bei gemeinnützigen Kulturvereinen als erfüllt angesehen werden.

Pro Unternehmen kann die Weiterbildung von maximal 25 Personen gefördert werden. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden.Für jede zu fördernde Person ist ein eigener Antrag zu stellen.   

Es können aber mehrere Weiterbildungen für eine Person innerhalb eines Schecks/Antrags eingereicht werden. In diesem Fall müssen alle gewünschten Weiterbildungen:

  • innerhalb eines Antrages dargestellt werden, 
  • dem Aufbau von Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit und Digitalisierung dienen,
  • von derselben Person besucht werden, 
  • bei demselben Weiterbildungsanbieter besucht werden,
  • innerhalb von 18 Monaten ab Antragstellung abgeschlossen werden. 

 

Welche Weiterbildungsanbieter werden anerkannt?

Einreichung

Der Antrag kann laufend – vor Beginn der gewählten Weiterbildung(en) und vor Rechnungslegung – im elektronischen Einreichsystem der FFG (eCall) bis längstens 31.03.2024 eingereicht werden. Sind die Förderungsmittel vor Einreichschluss ausgeschöpft, wird die Ausschreibung geschlossen. Sollten die Förderungsmittel vorzeitig ausgeschöpft sein, wird die Ausschreibung früher geschlossen. Wir empfehlen daher, bald einzureichen. 

Eine Förderentscheidung sollte innerhalb einiger Tage erfolgen. 

 

Weitere Informationen & Kontakt

Alle Details zur Antragstellung findet ihr auf der Website der FFG.
Zum Ausschreibungsleitfaden (PDF).

Rückfragen beim FFG Förderservice:
https://www.ffg.at/foerderservice
Serviceline: +43 5-7755-0
foerderservice@ffg.at