Energiekostenzuschuss für NPO
Antragsfrist 31. Dezember 2024
Gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen wie Gesundheit, Kunst und Kultur, Pflege und Sport sowie anerkannte Religionsgemeinschaften, die von wirtschaftliche Beeinträchtigungen aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise betroffen sind, können um Zuschuss ansuchen.
Voraussetzungen sind
• Nicht unternehmerische Tätigkeit
• Sitz und Tätigkeit in Österreich
• Gründungs- oder Entstehungsdatum am oder vor dem 31.12.2021
Die Energiemehrkosten werden aus der Differenz zwischen den förderbaren Kosten des Jahres 2021 und den förderbaren Kosten des Jahres 2023 für die Phase 2 (gemäß Definition in den Förderrichtlinien) errechnet. Je Organisation muss die errechnete Förderhöhe mindestens 800 Euro betragen.
Außerdem gilt: Die Zuschusshöhe ist mit 500.000 Euro gedeckelt. Dieser Betrag gilt auch bei verbundenen Organisationen als gemeinsame Höchstgrenze.
Außerdem gilt: Die Zuschusshöhe ist mit 500.000 Euro gedeckelt. Dieser Betrag gilt auch bei verbundenen Organisationen als gemeinsame Höchstgrenze.
Förderbar sind Folgende Energieträger:
- Treibstoffe
- Strom
- Erdgas
- Fernwärme
- Fernkälte
- Heizöl
- Holzpellets
- Hackschnitzel
Infos und Anträge hier