Empfehlungen zur Einführung von Fair Pay in Kärnten/Koroška
Allem voran steht eine Erhebung des Fair-Pay-Gaps, dem Unterschied zwischen der tatsächlichen Bezahlung und den Richtwerten für Fair Pay von den Interessensvertretungen. Nur auf einer validen Datenlage können faktenbasierte Entscheidungen getroffen werden. Der Bedarf gibt das Ziel vor, das es zu erreichen gilt, und an dem alle weiteren gesetzten Maßnahmen gemessen werden. Darauf aufbauend können weitere Umsetzungsschritte und ein Etappenplan erstellt werden.
Als Vorbild empfiehlt die IG KiKK das Salzburger Fair-Pay-Modell, das eine Anheben des durchschnittlichen Einkommens in allen Einrichtungen der Freien Szene auf ein Fair-Pay-Niveau von 70% vorsieht und dieses in weiteren Etappen erhöht. Aufgrund der geringen Anstellungsdichte – die IG KiKK ermittelte in der Basisdatenerhebung 2019 nur 22 ganzjährige Vollzeitstellen in ganz Kärnten/Koroška – braucht es begleitend eine Joboffensive, die bezahlte Anstellungsverhältnisse überhaupt erst ermöglicht. Das hohe Maß an unfreiwilligem Ehrenamt zu verringern muss in der Fair-Pay-Strategie enthalten sein, andernfalls würde die herrschende Ungleichheit im Sektor noch verschlimmert.
Entscheidend für den Erfolg des Prozesses ist auch seine partizipative Gestaltung durch die Einbindung der Verwaltungsebene der verschiedenen Gebietskörperschaften, den Interessensgemeinschaften als auch den Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen selbst. Die Perspektive aller Beteiligten zu berücksichtigen ermöglicht es, Synergien zu nutzen und Vertrauen in den Prozess zu schaffen, wie der Ablauf in der Steiermark zeigt. Für die Klärung von Detailfragen sollten eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden mit Vertreter*innen des Landes, der Stadt und der Interessensvertretungen.
Separate Zuschüsse sind im Idealfall ein Übergangsmodell, bis faire Bezahlung zum Standard wird. Die Entwicklung sollte hin zu einem Paradigmenwechsel im Förderwesen führen, der eine Verpflichtung zur fairen, angemessenen Bezahlung vorsieht und sich in den Förderhöhen an den tatsächlichen Kosten orientiert. Es braucht eine Verschiebung des Förderfokus weg vom Output der Kunst- und Kulturtätigen hin zu einer Input-Orientierung, um die Qualität der Arbeitsbedingungen statt die Quantität der Projekte zu fördern.
Aus Erfahrungen lernen
In Österreich gibt es bereits mehrere, verschiedene Ansätze zur Implementierung von Fair Pay durch Maßnahmen zur Verbesserung der Bezahlung im Kulturbereich. Durch den Neuerungscharakter sind die Abläufe noch nicht perfekt ausgereift, aber bieten Potential zur Weiterentwicklung. Die Abstimmung mit anderen Bundesländern, allen voran Salzburg sowie Steiermark und Tirol birgt große Chancen, Verständnis über die Thematik zu gewinnen, bereits vorhandene Lösungsvorschläge kennenzulernen und mögliche Stolpersteine vorab zu vermeiden.
Beteiligung ermöglichen
Partizipation braucht Zeit und ein Mehr an Kommunikation. Daher ist es notwendig, dies bereits bei der Vorbereitung zu berücksichtigen, um eine Verhandlung auf Augenhöhe zu etablieren. Als Ablauf anhand des Salzburger Modells sollte das Land Kärnten/Koroška eine Arbeitsgruppe bilden und Details für eine eigene Strategie gemeinsam mit Verwaltung, den Interessensgemeinschaften und der Stadt Klagenfurt, als Landeshauptstadt, ausarbeiten. Die Berücksichtigung unterschiedlicher Perspektiven und Expertisen befähigt, Fehler rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Die Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften bringt Synergien im Prozess, da sie den nötigen öffentlichen Schulterschluss und die Abstimmung auf Verwaltungsebene bereits in der Entwicklung berücksichtigen kann. Dies macht nachträgliche Abänderungen überflüssig und erleichtert die Abwicklung in der Förderungspraxis.
Wertschätzung für die Wünsche aus der Szene zu zeigen baut Rückhalt und Vertrauen für den Prozess auf. Über öffentliche Veranstaltungen kann das Land Raum für die Zusammenarbeit schaffen, um die Akteur*innen der Szene einzubinden, ihre Vorschläge zu berücksichtigen und ihr Wissen über die regionalen Besonderheiten zu nutzen.
Beim Aufeinanderprallen unterschiedlicher Sichtweisen und Erwartungen ist eine Prozessbegleitung anzuraten, die Moderation, Struktur und Reflexion bietet. Eine externe Person mit ihrem Blick von außen unterstützt durch Impulse, kann auf mögliche Herausforderungen hinweisen und im Bedarfsfall Konflikte moderieren.
Den Bedarf kennen
Erst auf einer validen Datenlage können faktenbasierte Entscheidungen getroffen werden. Daher braucht es eine Erhebung des Bedarfs – der ist niedriger, als die Politik befürchtet.
Um ein repräsentatives Abbild des realen Fair-Pay-Gaps zu erhalten, sollte die Erhebung Aufschluss liefern über den Fair-Pay-Gap in den vorhandenen Anstellungsverhältnissen, Honoraren und den unbezahlten Arbeitsstunden: Wie viele Anstellungsverhältnisse gibt es? Wie viel wird bezahlt? Bzw. wie hoch ist der Fair-Pay-Gap? Wie viele Stunden sind unbezahlt? Bzw. wie viele Anstellungsverhältnisse werden gebraucht? Wie hoch ist der Gender-Pay-Gap? Bzw. wie viele der Angestellten sind Frauen/Männer?
Bei der Umsetzung braucht es eine klare Trennung von Unselbstständigen und selbstständig Tätigen, jedoch eine Berücksichtigung beider Beschäftigungsstrukturen (Gehälter und Honorare), um der Realität gerecht zu werden. Salzburg arbeitet seit zwei Jahren an der Ausweitung von Fair Pay für Künstler*innen auf Honorarbasis und plant die Fertigstellung für 2023. Deren Expertise mitzunehmen und gleich einzubeziehen erspart den doppelten Schritt, Honorare erst im Nachhinein zu implementieren. Hier sollte durch die Kulturabteilung evaluiert werden, inwieweit interne Richtlinien und Richtsätze von den Fair-Pay-Empfehlungen entfernt sind.
Idealerweise wird die Erhebung von einem unabhängigen Institut durchgeführt. Bereits der Zugang zur Erhebung spielt eine wesentliche Rolle und beeinflusst das Ergebnis. Er sollte daher möglichst niederschwellig, einfach und eindeutig gestaltet sein. Die Erfahrungen auf Bundesebene und in der Steiermark zeigen, dass das alleinige Ausfüllen von online Tools oder Erhebungsbogen die Gefahr einer niedrigen Rücklaufquote bergen. Der unbezahlte Mehraufwand kann von Initiativen oft nicht erbracht werden. Es braucht daher begleitende Maßnahmen, die die Kulturinitiativen beim Ausfüllen des Erhebungsbogen unterstützen. Die Durchführung mittels qualitativer Interviews, wie es die IG KiKK bei ihren Basisdatenerhebungen praktiziert, kann dies leisten.
Um Repräsentativität der Ergebnisse sicherzustellen, sollte vorab eine Gesamtsumme festgestellt und daraus eine Stichprobe abgeleitet werden, die etwa das Verhältnis der Rechtsformen oder die verschiedenen Beschäftigungsverhältnisse und Sparten abbildet.
Ein anderer Zugang wäre, Datenblätter der Einreichung als Voraussetzung für Fördermittel beizulegen. Dies würde zwar die Ergebnissicherung um ein Jahr verzögern, allerdings die umfassendste Grundlage aufgrund der Rückmeldung aller Förderwerber*innen liefern. Als Vorbild kann der von Tirol entwickelt und in der Steiermark weiter ausgebaute Erhebungsbogen herangezogen werden, der bisher erstmalig auch die unbezahlte Arbeit und Honorare für Kulturarbeit inkludiert. Wichtig dabei wäre, unterstützend Ausfüllhilfen unter anderem auf der Website anzubieten (FAQs, Links zu relevanten Unterlagen, Kontakt für Rückfragen etc.) und wie in der Steiermark die Interessensgemeinschaften ausreichend zu finanzieren, damit diese informierende und anleitende Workshops anbieten können.
In Umsetzung kommen
Auf Basis des Bedarfs können Umsetzungsschritte und eine Zieldefinition entwickelt werden. Dabei sollten auch Etappenziele und ein Zeitplan gesetzt werden, beispielsweise zuerst ein bestimmtes Fair-Pay-Niveau in allen Einrichtungen erreichen und dieses stufenweise über mehrere Jahre hinweg zu erhöhen. Fair-Pay-Niveaus haben sich bewährt und sie lassen sich durch schrittweise Budgetanpassungen leichter umsetzen als einzelne große Sprünge.
Bei der Übernahme des Salzburger Modells wie oben skizziert ist zu beachten, dass in Kärnten/Koroška das Ausgangsniveau von vorhandenen Anstellungsverhältnissen sehr niedrig ist, wie die Basisdatenerhebung der IG KiKK deutlich zeigt: 2018 konnten sich von 71 Kulturinitiativen nur 18 ganzjährig bezahltes Personal leisten. Im ganzen Landesgebiet erhob die IG KiKK nur 22 ganzjährige Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse. Weitere 34 Personen waren in Teilzeit, auf geringfügiger oder Honorarbasis tätig. Diesen knapp 60 Anstellungen steht ein zusätzlicher Personalbedarf von 140 Personen gegenüber, aufgeteilt auf 54 Vollzeit- und 41 Teilzeitstellen sowie weitere 45 Beschäftigungen auf geringfügiger oder Honorarbasis. Hinzu kommen weitere fast 400 Personen, die befristet für einen bestimmten Zeitraum benötigt werden. Der überwiegende Teil davon in geringfügigem Ausmaß, aber auch 44 Vollzeit- und 19 Teilzeitanstellungen.[1] Das Salzburger Modell, das Ausrollen von Fair Pay mit den Angestellten zu beginnen, ist für Kärnten/Koroška nur geeignet, wenn für Kulturorganisationen und den darin arbeitenden Kulturarbeiter*innen Anstellungen angestrebt werden. Fair Pay sollte daher auch Neuanstellungen und Stundenaufstockungen berücksichtigen.
Download: Bericht Fair Pay Kärnten Koroška (PDF)
Die Basis dafür kann eine Joboffensive über einen Professionalisierungstopf nach Salzburger Vorbild legen. Mit einer eigens geschaffenen Förderung werden Anstellungen überhaupt erst ermöglicht und das hohe Maß an unfreiwilligem Ehrenamt gezielt verringert. Es gilt, die Selbstausbeutung als erstes abzubauen, denn gerade jene Kulturorganisationen, die überwiegend oder ausschließlich von (unfreiwilliger) ehrenamtlicher Arbeit getragen werden, finden bei einem Fair-Pay-Modell nur für Angestellte keine Berücksichtigung. Hingegen würden jene mit bereits besser abgesicherten Strukturen profitieren und die Kluft innerhalb der Szene weiter aufreißen. Um Ängste ernst zu nehmen und den Zusammenhalt in der Szene zu stärken, sollten diese Ungleichheiten durch eine Joboffensive ausgeglichen werden.
Um die Vielfalt des Kulturangebots in Zeiten der Krise zu erhalten, sollten bereits kurz- und mittelfristig stabile Strukturen geschaffen werden. Hierfür eignet sich die Intensivierung bereits vorhandener Maßnahmen: Das Ausbauen mehrjähriger Förderungen ermöglicht längerfristig Prozesse, die über ein Haushaltsjahr hinausgehen, erleichtert die Planung und festigt Personalstrukturen. Das Weiterführen alternativer Fördermodelle, die Entwicklungsphasen von Projekten finanzieren, stärken die sensible Startphase, die es für gelungene Projekte braucht. Denn Konzeption und Entwicklung brauchen Zeit für Recherche, Koordination und Entscheidungen. Die notwendige Arbeit und Reisetätigkeiten müssen durch Fördermittel abgesichert werden. Kärnten/Koroška hat mit den Projektentwicklungsförderungen und Arbeitsstipendien bereits gute Erfahrungen gemacht.
Die Einführung einer Wiederaufnahmeförderungen zur Verlängerung von bereits erfolgreichen und entwickelten Produktionen entlastet auf mehrfache Weise: Die Engagements und Einnahmequellen für die Beteiligten werden verlängert, zugleich entfällt der Druck, sich sofort wieder in die Entwicklung eines neuen Projektes zu stürzen. Darüber hinaus bringt es einen Mehrwert für das Publikum, denn durch mehr Vorstellungen können mehr Personen das Stück sehen. Somit fördern Wiederaufnahmeförderungen die Nachhaltigkeit der Kulturarbeit durch Ressourcenschonung und Entlastung. Diese aufgezählten Maßnahmen begünstigen die Verschiebung des Förderfokus weg vom Output der Kunst- und Kulturtätigen hin zu einer Input-Orientierung, die ein Slow Down der Kulturarbeit[2] und damit die Qualität der Arbeitsbedingungen statt die Quantität der Projekte fördern.
Die unterschiedlichen Projekte, Veranstaltungen und Produktionen im Kulturprogramm verursachen eine jährliche Personalfluktuation. Dadurch werden bei einem Großteil der Fair-Pay-Anträge Einzelprüfungen notwendig. Diese Fallprüfungen ließen sich vermeiden, wenn Fair Pay in der Jahresförderung inkludiert statt über Sonderförderungen abgewickelt wird. Auch hier ist Salzburg in der Vorreiterrolle und schreibt die indexierten Zuschüsse in den (Mehr-)Jahresverträgen fest.
Die Entwicklung sollte jedoch hin zu einem Paradigmenwechsel im Förderwesen führen, der eine Verpflichtung zur fairen, angemessenen Bezahlung vorsieht und sich in den Förderhöhen an den tatsächlichen Kosten orientiert.
Bewusstseinsbildung
Entscheidend für einen erfolgreichen Prozess ist es, Informationen rund um Fair Pay zielorientiert den verschiedenen Beteiligten zu vermitteln. Um alle mit einzubeziehen, Sicherheit und Verständnis zu schaffen und Vertrauen aufzubauen, müssen die verschiedenen Ebenen dabei zusammenspielen.
Für die Verwaltung bringen große strukturelle Veränderungen wie der Fair-Pay-Prozess Zusatzaufwand und bürokratische Herausforderung mit sich. Daher ist es notwendig, Verwaltungsmitarbeiter*innen vorab zu informieren und zu schulen. Erste Schritte dazu sind das zur Verfügung stellen einer Übersicht, wo welche Informationen zu finden sind, wie auch der Austausch mit Verwaltungspersonal aus anderen Bundesländern, um von deren Erfahrungen zu profitieren.
Nach außen braucht es transparente und stringente Kommunikation der Fördergeber*innen etwa auf der Website insbesondere bei Informationen zu Förderungen, sowie in den Ausschreibungen und Formularen als auch während persönlicher Gespräche mit Förderwerber*innen, dass Honorare und Personalkosten nach Fair-Pay-Modellen berechnet werden sollen. Dies bestärkt die Akteur*innen und gibt die notwendige Sicherheit. Die Abfrage bisher gesetzter Fair-Pay-Maßnahmen in den Förderanträgen nach Vorbild des Gender-Mainstreamings bewirkt eine Auseinandersetzung in allen Kulturorganisationen nach möglichen Umsetzungsschritten im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Auf politischer Ebene braucht es ein klares Bekenntnis zum Ziel, Fair Pay zu ermöglichen. Dies sollte im Koalitions- oder Arbeitsprogramm festgeschrieben werden. Dessen Umsetzung wird durch einen entsprechenden Regierungsbeschluss bzw. Gemeindebeschluss gewährleistet.
Werden die Zuschüsse anhand des prozentualen Fördervolumens der einzelnen Ebenen kalkuliert, müssen Teuerungen in Kulturbudgets mit einberechnet werden. Sonst steht der zweckgewidmete Zuschuss einer die Kulturförderung auffressenden Inflation gegenüber. Hierfür braucht es die Absicherung der finanziellen Mittel durch Festschreibung der dafür notwendigen Budgeterhöhung und Indexierung in den Haushaltsgesetzen.
Die Verpflichtung als Förderkriterium, tatsächlich auch Fair Pay zu zahlen, kann nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass alle Fördergeber*innen ihren Anteil übernehmen und dass die Fair-Pay-Zuschüsse dann auch in dieser Höhe tatsächlich ausbezahlt werden. Auch dies ist klar zu kommunizieren. Ansonsten könnte unter den Fördernehmer*innen die Angst entstehen, Förderungen nicht mehr zu bekommen, wenn trotz vorhandener Bereitschaft aufgrund fehlender Finanzierung nicht Fair Pay bezahlt werden kann. Diese Verunsicherung sollte durch gute Kommunikation vermieden werden.
Darüber hinaus kann die Regierung Aufklärungsarbeit leisten, um den Prozess in die Gesellschaft zu tragen, den politischen Willen und die Legitimation von fairer Bezahlung in Kunst und Kultur zu demonstrieren. Hierfür kann es hilfreich sein, Expert*innen in den Landtag einzuladen, um Politiker*innen zu informieren.
Werden die Interessensgemeinschaften entsprechend gefördert, können diese Workshops zu den Fair-Pay-Tools anbieten. Damit können unter den Akteur*innen die Kenntnisse über und der Umgang mit den diversen Schemata und Empfehlungen gesteigert werden. Das ist wichtig, um das Bewusstsein um die Notwendigkeit der Kostenwahrheit in den Berechnungen zu schärfen und korrekte Einreichungen zu gewährleisten.
Kommunen einbeziehen
Separate Zuschüsse sind im Idealfall ein Übergangsmodell, bis faire Bezahlung zum Standard wird. Um den Fair-Pay-Gap tatsächlich zu schließen braucht es neben dem Bund und allen Bundesländern auch die Gemeinden bzw. Städte gleichermaßen. Zur Verantwortung haben sich alle Gebietskörperschaften mit dem Unterzeichnen des Fair-Pay-Strategie-Papiers bekannt. Der Bund und die bereits tatkräftigen Bundesländer sollten nun die übrigen Gebietskörperschaften – insbesondere die Kommunen – auffordern, ihren Anteil daran zu übernehmen. Durch frühzeitiges gegenseitiges Einbinden bei Änderungen der Förderstrukturen kann der Abgleich auf Verwaltungseben geschaffen werden. Die bessere Abstimmung unter den Gebietskörperschaften ist eine Entlastung für die Verwaltung durch Effizienz im Gestaltungsprozess. Gleichermaßen ist der Abbau von bürokratischem Mehraufwand auch eine Erleichterung für Fördernehmer*innen. Voraussetzung dafür ist gute Kommunikation untereinander und die Bereitschaft zur Veränderung. Für Kärnten/Koroška bedeutet das, nachhaltige Regionalentwicklung für Kultur insbesondere in den ländlichen Regionen ins Zentrum zu stellen, um positive Effekte von Kunst und Kultur landesweit zu fördern und ein vielfältiges Kulturangebot langfristig zu erhalten.