Schiene 2 – Qualifizierungsförderung für beschäftigte Personen
Um auch für bestehendes Personal in Kulturbetrieben eine Möglichkeit zur Teilname am Lehrgang zu schaffen, wurde die zweite Schiene konzipiert. Auf diese Weise kann durch eine passgenaue Ausbildung bestehender Mitarbeiter*innen im Bereich Kulturmanagement eine Qualifizierung erzielt werden, die eine nachhaltige Weiterentwicklung der eigenen Organisation fördern soll.
Im Rahmen dieser Schiene werden 8 Teilnehmer*innen von der IG Kultur Steiermark in einem Auswahlverfahren nach einem Kriterienkatalog ausgesucht und betreut. Fairness und Vielfalt sind zwei große Themen im Kulturbereich, deshalb erhalten beim Auswahlprozess solche Personen den Vorzug, die besonders von intersektionaler Diskriminierung betroffen sind und somit erschwerende Rahmenbedingungen im Hinblick auf eine faire Teilhabe am Arbeitsmarkt vorfinden.
Organisatorischer Ablauf
In der Steiermark tätige Kulturinitiativen, die zur Aufrechterhaltung und Entwicklung ihres Kulturbetriebes Bedarf nach der Ausbildung einer bereits angestellten Person im Bereich Kulturmanagement haben, können sich bei der IG Kultur Steiermark (@email) melden. Grundsätzlich gilt das Prinzip „first come, first serve“, allerdings erhalten gemeinnützige Organisationen im Sinne der Bundesabgabenordnung (BAO § 34 ff) Vorrang.
Sind einige Voraussetzungen erfüllt (siehe unten), können die Personen ab Oktober am neunmonatigen Lehrgang des Instituts für Kulturkonzepte teilnehmen und dabei bereits die in der Theorie gewonnen Kenntnisse in den praktischen Betrieb im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses einbringen. Die Ausbildungsbetriebe und Personen in Ausbildung werden während der gesamten Dauer von der IG Kultur Steiermark begleitet.
Kosten und Möglichkeit der Kostenübernahme durch die IG Kultur Steiermark
Die Ausbildungskosten des neunmonatigen Lehrganges betragen € 5.100 pro Person.
Diese Kosten können bei Kulturinitiativen, die gemeinnützig sind und den Förderungsbedingungen entsprechen, von der IG Kultur Steiermark übernommen werden.
allgemeine Kriterien für die Förderung:
- Beschäftigung in einer steirischen Kunst- und Kulturinitiative mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Personen), die ganzjährig tätig ist und eine Förderung der bisherigen Tätigkeit durch die Gebietskörperschaften (steirische Gemeinden, Land Steiermark, Bund) vorzeigen kann
- bevorzugt werden Personen, die besonders von intersektionaler Diskriminierung betroffen sind
Folgende Unterlagen müssen zur Überprüfung der Förderungswürdigkeit an die IG Kultur Steiermark übermittelt werden:
- Motivationsschreiben samt nachvollziehbarem Bedarf nach einer Ausbildung, der die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des Vorhabens aufzeigt
- Beschreibung des Tätigkeitsbereiches der geförderten Person
- Programmkonzept der Kulturinitiative für den gesamten Förderungszeitraum (= Zeitraum des Lehrganges)
- Statuen des Vereins
- Beschäftigungsnachweis