Schiene 1 – Qualifizierung im Rahmen der zam-Stiftung

Bis zu 12 arbeitslose Personen, die in der Steiermark gemeldet sind, können im Rahmen dieser Arbeitsstiftung eine theoretische und praktische Ausbildung absolvieren, bevor sie ein Dienstverhältnis mit dem Ausbildungsbetrieb aufnehmen. Hier wird auf die bestehende Struktur der zam Stiftung zurückgegriffen, die seitens dem AMS und dem Sozialressort Steiermark finanziert ist. Ausbildungsbetriebe sind in diesem Fall steirische Kulturinitiativen, die Bedarf nach einer im Bereich Kulturmanagement qualifizierten Arbeitskraft haben.


Organisatorischer Ablauf

Kulturinitiativen, die Bedarf an einer qualifizierten Mitarbeiterin und Interesse daran haben, als Ausbildungsbetrieb zu fungieren, können sich bei der IG Kultur Steiermark (@email) melden. Nach der Überprüfung einiger Voraussetzungen (siehe unten) übermitteln wir die Kontaktdaten an die zam Stiftung, damit die Kulturinitiative den interessierten beim AMS-gemeldeten Frauen als Ausbildungsbetrieb vorgeschlagen werden kann.

Es bewerben sich bereits seit Mai arbeitslose Frauen für das Qualifizierungsprojekt bei zam. Dort durchlaufen sie ein Assessment, welches sicherstellen soll, dass bestimmte Anforderungen zur erfolgreichen Absolvierung des Lehrganges und für eine Tätigkeit als Kulturmanagerin erfüllt sind (Affinität zu Kunst und Kultur, Kommunikationskompetenz, Teamgeist, Organisationstalent, Zahlenaffinität etc.). Ist dies der Fall, dann bewerben sich die Teilnehmerinnen bei den interessierten Kulturinitiativen und vereinbaren nach einem Vorstellungsgespräch ein ein- bis zweiwöchiges Erprobungspraktikum, welches einem gegenseitigen Kennenlernen dient. Besteht nach Absolvierung des Praktikums ein beiderseitiges Interesse an einer Ausbildung der Bewerberin im Betrieb, so werden gemeinsam mit der zam-Stiftung ein Bildungsplan und Ausbildungsvertrag erstellt. Während der gesamten Ausbildungsdauer werden sowohl die Ausbildungsbetriebe als auch die Personen, die die Ausbildung absolvieren, von der zam Stiftung begleitet.


Voraussetzungen für Kulturinitiativen

Grundlegende Voraussetzungen für Ausbildungsbetriebe sind:

  • Arbeitsplatz muss vorhanden sein (kein Homeoffice)
  • Beschäftigung nach Ausbildungsende ab Juni 2025 sollte beabsichtigt sein (voraussichtlich ist eine teilweise Förderung der Lohn- und Lohnnebenkosten im ersten Jahr möglich)
  • Zustimmung des AMS
  • Kommunikation mit der zam-Stiftung

Grundsätzlich gilt das Prinzip „first come, first serve“, allerdings erhalten gemeinnützige Organisationen im Sinne der BAO § 34 ff Vorrang.


Kosten

Während der neunmonatigen Ausbildungszeit fallen für die Kulturinitiative keine Lohn- und Lohnnebenkosten an. Die Teilnehmerinnen sind während der Ausbildung über das AMS unfall-, kranken- und pensionsversichert und erhalten eine Weiterbildungsbeihilfe in Höhe von mindestens € 29,69 täglich (auch an Wochenenden). Zusätzlich erhalten die Teilnehmerinnen ein monatliches Stipendium in der Höhe von € 100 in den ersten 6 Ausbildungsmonaten und € 200 in den letzten 3 Ausbildungsmonaten.

Ausbildungsbetriebe zahlen während der neunmonatigen Ausbildung

  • einen einmaligen Startbeitrag von € 450 und
  • einen monatlichen Stiftungsbeitrag von € 450 an die zam Stiftung sowie
  • einen Anteil an den Kurskosten in der Höhe von € 1.700.


Möglichkeit der Kostenübername durch die IG Kultur Steiermark

Diese Gesamtkosten der Ausbildung in der Höhe von € 6.200 können bei Kulturinitiativen, die gemeinnützig sind und den Förderungsbedingungen entsprechen, von der IG Kultur Steiermark übernommen werden.

Allgemeine Kriterien für die Förderung:

  • im Bundesland Steiermark tätige Kunst- und Kulturinitiativen mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Personen)
  • Förderung der bisherigen Tätigkeit durch Gebietskörperschaften (steirische Gemeinden, Land Steiermark, Bund)
  • Statutarische Unabhängigkeit des Kulturbetriebs von Einrichtungen der öffentlichen Hand, Körperschaften öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften, Kirchen, Parteien
  • Gemeinnütziges Arbeiten im Sinne der Bundesabgabenordnung (BAO § 34 ff)
  • Bedarf nach einer Mitarbeiterin
  • Absicht der Schaffung eines Arbeitsplatzes für die geförderte Person in Folge des Projektes
  • Kontinuierliche Arbeit des Kulturvereins

Inhaltliche Kriterien für Förderung:

  • Suchen und Einbringen neuer Ideen auf den Gebieten der Kulturproduktion und Kulturvermittlung
  • Bemühung um Publikumsschichten, die von vielen bestehenden Kultureinrichtungen nicht erreicht werden
  • Zeitgenössischer Schwerpunkt in Kunst und Kultur
  • Aufgreifen soziokultureller Themenfelder

Folgende Unterlagen müssen zur Überprüfung der Förderungswürdigkeit an die IG Kultur Steiermark übermittelt werden:

  • Motivationsschreiben samt nachvollziehbarem Plan für die Einbettung der geförderten Person in die Arbeitsprozesse der Kultureinrichtung bzw. Übergabeplan für die geförderte Person
  • Bestätigung einer Förderungszusage aus den letzten drei Jahren
  • Programmkonzept der Kulturinitiative für den gesamten Förderungszeitraum (= Zeitraum des Lehrganges)
  • Statuten des Vereins