vereinsrecht

Die gesellschaftsrechtlichen Sonderregeln, die auch für Vereine gelten, wurden erwartungsgemäß bis Ende Juni 2022 verlängert. Bis dahin sind virtuelle Versammlungen, Verschieben von Versammlungen und Verlängerung der Funktonsperioden von Leitungsorganen unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Eine Prüfung durch die Behörden kann grundsätzlich jeden Verein treffen: Gesundheitskasse oder Finanzbehörden führen eine Abgabenprüfung durch, Behörden kontrollieren nachträglich die widmungsgemäße Verwendung von Förderungen, etwa bei Zuschüssen aus dem NPO-Fonds oder der Kurzarbeitsbeihilfe. Beim Webinar am 27. April behandeln wir alle Fragen rund um die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, um im Fall einer Kontrolle gut vorbereitet zu sein. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.
Workshop "Kultur veranstalten in der Steiermark" April 2014
Die Veranstaltung richtet sich an Mitglieder wie auch an Nicht-Mitglieder der IG Kultur. Probleme für KulturveranstalterInnen, die sich aus Gewerberecht, Vereinsrecht, Veranstaltungsgesetz ergeben, werden vor Ort diskutiert und mit ExpertInnen besprochen.