Seit der Änderung des Glücksspielgesetzes Gspg durch das Budgetbegleitgesetz 2011 sind auch Preisausschreiben von der Glücksspielabgabe betroffen!
Glücksspiele sind Ausspielungen, bei welchem die Entscheidung über das Spielergebnis ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängt.
Sofern die Teilnahme vom Inland aus erfolgt unterliegen Ausspielungen einer Glücksspielabgabe von 16% vom Einsatz, bei Glücksspielturnieren von den in Aussicht gestellten Gewinnen.
Bei Lotterien ohne Erwerbszweck beträgt die Glücksspielabgabe 12% der erzielbaren