Steuern

Beratungspraxis Haftungsfragen Wie verändert sich die Haftung für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder, wenn diese als Anerkennung für ihre Tätigkeit eine Freiwilligenpauschale erhalten? Welche Verantwortung übernehmen Rechnungsprüfer*innen? Wie wirkt sich die Entlastung des Vorstandes auf die Haftung aus? Wer kommt für Steuerschulden auf? Antworten auf häufige Fragen zum Thema Haftung und typische Problemstellungen aus dem Vereinsalltag aus unserer Beratungspraxis.
Bild Steuerfragen im Kulturverein Steuern gehören sicherlich nicht zu den Lieblingsthemen in der Kulturarbeit, sind aber unerlässlich für die ordnungsgemäße Führung eines Kulturvereins. In zwei Webinaren bieten wir einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Steuerfragen in Kulturvereinen: Am 27.03.2025 geht es um die grundlegende steuerliche Aspekte für Kulturvereine – von der Gemeinnützigkeit über den Umgang mit unternehmerischen Teilen im Verein bis hin zu steuerlichen Vorteilen. Am 02.04.2025 widmen wir uns relevanten internationalen Steuerfragen, darunter die Abzugssteuer und die internationale Kleinunternehmerregelung, die für Vereine mit grenzüberschreitenden Aktivitäten relevant sind. Teilnahme für IG Kultur Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.
Mit Beginn des Jahres 2025 treten wichtige Anpassungen bei den Beitragsgrenzen, Steuersätzen und Pauschalen in Kraft, die für Kulturvereine von Bedeutung sind. Änderungen betreffen unter anderem die Geringfügigkeitsgrenze, die Kleinunternehmerregelung, Anpassungen beim Kilometergeld und der Reisekostenpauschale. Was sich geändert hat und in welcher Höhe, haben wir hier für euch zusammengestellt.
heart on hands Für Ehrenamtliche gemeinnütziger Organisationen wurde mit Anfang 2024 eine steuerfreie „Freiwilligenpauschale“ eingeführt und im Einkommensteuergesetz verankert. Die gesetzliche Regelung trägt zu mehr Rechtssicherheit bei und schafft einen neuen Rahmen für die Zahlung einer freiwilligen, finanziellen Anerkennung an Ehrenamtliche. Die wichtigsten Eckpunkte haben wir für euch im Überblick zusammengefasst.
Für Ehrenamtliche gemeinnütziger Organisationen wurde mit Anfang 2024 eine steuerfreie „Freiwilligenpauschale“ eingeführt und im Einkommensteuergesetz verankert. Die gesetzliche Regelung trägt zu mehr Rechtssicherheit bei und schafft einen neuen Rahmen für die Zahlung einer freiwilligen, finanziellen Anerkennung an Ehrenamtliche. Die wichtigsten Eckpunkte haben wir für euch im Überblick zusammengefasst.
Mit dem 01. Jänner 2024 tritt das neue ORF-Beitrags-Gesetz in Kraft, mit dem eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe eingeführt wird. Sie löst die bisherige GIS-Gebühr zur künftigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Österreich (ORF) ab. Gemeinnützige Vereine sind nur dann von der Haushaltsabgabe betroffen, wenn sie kommunalsteuerpflichtig sind. Dazu ein Überblick.</p
Eine Prüfung durch die Behörden kann grundsätzlich jeden Verein treffen: Gesundheitskasse oder Finanzbehörden führen eine Abgabenprüfung durch, Behörden kontrollieren nachträglich die widmungsgemäße Verwendung von Förderungen, etwa bei Zuschüssen aus dem NPO-Fonds oder der Kurzarbeitsbeihilfe. Beim Webinar am 27. April behandeln wir alle Fragen rund um die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, um im Fall einer Kontrolle gut vorbereitet zu sein. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.

Steuerliche Neuerungen und Änderungen 2021

Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Fristen, Absetzbeträge, Familienbonus plus... Was sich im Jahr 2021 steuerlich geändert hat, hat Wirtschaftsexpertin Monika Manzl hier zusammengestellt.
MwSt Mehrwertsteuersenkung Kunst und Kultur Im Zeitraum von 1.7.2020 bis 31.12.2020 wird der Mehrwertsteuersatz u.a. für die Kulturbranche auf 5% gesenkt. Im ersten Entwurf des Gesetzes waren jedoch nicht alle Formen zeitgenössischen Kunstschaffens von der Steuersenkung umfasst: der Bereich des Zirkus, und damit auch der Bereich des zeitgenössischen Zirkus, war ausgeschlossen. Nun ist der Nationalrat unserer Forderung gefolgt - die Steuersenkung gilt auch für den Zirkus. Unsere Stellungnahme zur Nachlese.

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Seit 2015 wird bei GPLA Prüfungen (= Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben) auch die Abzugssteuer für „beschränkt steuerpflichtige“ Honorarempfänger genauer geprüft. Dieses Thema wird dadurch auch für Vereine heikler, die Gastprofessor_innen oder Künstler_innen aus dem Ausland einladen.

Worum geht es? Personen, die in Österreich keinen Wohnsitz haben und sich in Österreich nicht länger als sechs Monate aufhalten, unterliegen mit ihren Einkünften in Österreich der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Für

Werden Künstler in Österreich - ohne ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hier zu haben - tätig, unterliegen ihre Einkünfte unter bestimmten Voraussetzungen der Abzugssteuer. Die Verpflichtung diese abzuführen, trifft dabei regelmäßig den Veranstalter oder die Künstleragentur. Nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG entsteht eine Steuerabzugsverpflichtung „bei Einkünften aus im Inland ausgeübter und verwerteter selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist und Mitwirkender